Bahnverspätung: Wann bekommst du eine Entschädigung?
- Veröffentlicht: 06.06.2023
- 14:45 Uhr
- Galileo
Ist dein Zug mal wieder verspätet oder ganz ausgefallen? Die Deutsche Bahn muss Entschädigungen leisten - gemäß den Fahrgastrechten. Die ändern sich ab dem 7. Juni. Was von da an gilt und in welchen Fällen dir eine Erstattung zusteht, erfährst du hier. Im Clip: Warum Züge in Japan so pünktlich sind.
Das Wichtigste zum Thema Bahn-Verspätungen
Wenn ein Zug Verspätung hat oder ganz ausfällt, ist die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, den Reisenden alternative Wege ans Ziel anzubieten. Dazu zählen andere Züge oder auch Taxifahrten.
Ab einer Verspätung von einer Stunde haben die Reisenden außerdem Anspruch auf eine Entschädigung. Informiere dich über die besten Reiseziele in Europa mit der Bahn.
So pünktlich ist der Fernverkehr in Deutschland
Neue Fahrgastrechte ab Juni 2023
- Neue EU-Fahrgastrechte gelten ab 7. Juni 2023. Demnach muss die Bahn keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung eines Zuges durch höhere Gewalt oder das Fehlverhalten von Fahrgästen oder anderen Personen entstanden ist.
- Zu höherer Gewalt zählen extreme Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen. Unter dem Fehlverhalten von dritten Personen versteht das EU-Recht beispielsweise auch Personen im Gleis.
Das solltest du bei einer Verspätung auf jeden Fall tun
🚉 Erster Schritt bei einer Verspätung: am nächsten Bahnhof oder noch direkt beim Zugpersonal die Verspätung bestätigen lassen.
🚅 Fahrkarte und Verspätungs-Bestätigung solltest du auf jeden Fall aufbewahren.
💶 Um überhaupt eine Entschädigung zu bekommen, musst du diese von der Bahn anfordern.
🤳 Neben der postalischen Einsendung ist auch möglich, eine Entschädigung online oder über die App der Deutschen Bahn zu beantragen.
Wann stehen dir Entschädigungen zu?
Je nach Dauer der Verspätung stehen dir unterschiedliche Entschädigungshöhen zu. Liegt die Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten, bekommst du 25 Prozent des Fahrpreises.
Bei einer Verspätung von zwei Stunden und mehr hast du das Anrecht auf eine Erstattung von 50 Prozent des Ticketpreises.
Darüber hinaus ist die Bahn verpflichtet, Verpflegung, Hotels und Transfers zu den nächsten Bahnhöfen zu stellen.
Was tun, wenn die Bahn keine Entschädigungen zahlen will
Lehnt die Bahn die Auszahlung einer Entschädigung ab, gibt es die Möglichkeit, Schlichtungsstellen einzuschalten. Dazu zählen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder auch das Eisenbahnbundesamt.
Diese Apps zeigen Bahn-Verspätungen in Echtzeit
Neben der Bahn-App DB Navigator gibt es noch weitere Apps, die zusätzliche Informationen über Zugverspätungen liefern.
Die App Marudor informiert in Echtzeit über Abfahrtszeiten an Bahnhöfen, außerdem gibt es oft detaillierte Begründungen für Zugverspätungen.
Auch die App DB Bahnhof live von der Deutschen Bahn bietet einen Überblick über die Abfahrtszeiten der Bahnhöfe in Echtzeit.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Bahn-Verspätungen
Reisende haben ab einer Stunde Verspätung das Recht auf eine Entschädigung. Bis zu zwei Stunden beträgt sie 25 Prozent des Ticketpreises, bei über zwei Stunden Verspätung 50 Prozent.
Die Bahn ist dazu verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als einer Stunde auch die Benutzung anderer Züge zuzulassen - allerdings zu gleichen Reisebedingungen. Unter Umständen ist es auch möglich, statt dem Nahverkehr auch den Fernverkehr zu nutzen. Dafür muss aber ein Ticket gelöst werden - das dann später von der Bahn erstattet werden kann.
Wird der Anschlusszug verpasst, muss die Bahn für eine alternative Beförderung sorgen. Dies kann ein anderer Zug oder unter Umständen auch ein Taxi sein.
Ab einer Stunde Verspätung haben Bahnreisende Anspruch auf eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises. Bei über zwei Stunden steigt der Anspruch auf Entschädigung von 50 Prozent.