Mietrecht
Diese Reparaturen muss dein Vermieter bezahlen
- Veröffentlicht: 18.04.2024
- 11:31 Uhr
- Svea Abraham
Gesprungene Fliesen, ein defekter Roll-Laden oder ein tropfender Wasserhahn: Welche Reparaturen übernimmt in einer Mietwohnung eigentlich dein:e Vermieter:in und um welche musst du dich selber kümmern?
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Das Wichtigste in Kürze
Vermieter:innen müssen dafür sorgen, dass der Mietraum einwandfrei nutzbar ist.
Schäden, die durch die reguläre Nutzung entstehen, müssen von den Vermieter:innen übernommen werden.
Tropfender Wasserhahn oder kaputte Roll-Läden: Wie viele Klein-Reparaturen in der Wohnung übernommen werden, ist vertraglich festgehalten.
Für Mieter:innen gibt es eine Kostengrenze, die vertraglich festgehalten ist. Diese darf nur bei Neuvermietung hochgesetzt werden.
Diese Reparaturen muss der Vermieter zahlen
In einer Mietwohnung muss generell die Vermietung dafür sorgen, dass der Wohnraum einwandfrei nutzbar ist. Darunter fallen zum Beispiel auch folgende Reparaturen:
🔌 Kaputte Steckdosen
🪟 Defekte Jalousien
🫧 Risse im Waschbecken
🚰 Tropfender Wasserhahn
🪵 Abgenutzter Pakettboden
🏠 Risse in der Wand
Dabei gibt es natürlich eine Ausnahme: Ist der Mietende selbst Schuld an den Schäden, muss diese:r auch dafür aufkommen.
Klein-Reparatur-Regelung: Was ist das und wann gilt sie?
Klein-Reparaturen werden weder von den Mieter:innen noch Vermieter:innen gerne übernommen. Um Streitigkeiten zu verhindern, nehmen viele deshalb eine Klein-Reparatur-Klausel mit in den Mietvertrag auf. Diese regelt im Fall der Fälle die Kostenlast. Das bedeutet: Geht etwas im Wohnraum kaputt, was unter die Kategorie "Klein-Reparatur" fällt, steht im Mietvertrag geschrieben, welche Partei mit wie viel Geld dafür aufkommen muss.
Es gibt aber einige Regeln, die Vermieter:innen beim Verfassen einer Klein-Reparatur-Klausel beachten müssen, damit sie wirksam ist: Dem Mietenden dürfen nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich als Klein-Reparatur gelten. Hierfür gibt es im Bürgergesetzbuch (BGB) eine ausführliche Definition, alle dort aufgelisteten Gegenstände haben aber vor allem die Gemeinsamkeit, dass sie häufig vom Mietenden genutzt werden und sich in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Darunter fallen zum Beispiel keine Schäden an Silikon-Fugen, Glasscheiben, verkleidete Spülkästen oder Abfluss-Rohre. Auch alle Dinge, die im Mauerwerk oder der Wand verlegt sind, gehören nicht zur Klein-Reparatur.
Was sind Schönheits-Reparaturen und wer muss sie zahlen?
Unter den Begriff Schönheits-Reparaturen fallen Arbeiten, die Gebrauchs-Spuren und Abnutzungen beseitigen. Darunter fallen zum Beispiel kleinere Renovierungs-Arbeiten wie das Streichen von Wänden oder das Verschließen von Dübel-Löchern. Schönheits-Reparaturen werden in der Regeln von den Mietenden übernommen, die umfassende Renovierung des Mietraums ist jedoch Vermieter:innen-Sache.
Das zählt unter Schönheitsreparaturen:
👨🎨 Streichen und Tapezieren
🕳️ Verschließen von Dübellöchern
🪵 Streichen von Fußböden
🎨 Streichen von Heizungen und Rohren
🚪 Streichen von Innentüren, Fenstern und Außentüren
Der Umfang von solch kleineren Ausbesserungen wird meistens durch eine Schönheits-Reparaturklausel im Mietvertrag festgelegt. Sollte diese jedoch ungültig sein, kann die Wohnung einfach unrenoviert übergeben werden.
Welche Reparatur-Kosten im Haus müssen Vermieter:innen übernehmen?
Neben den Reparaturen in der Wohnung, gibt es natürlich auch Schadensfälle außerhalb des Wohnraumes, zum Beispiel defekte Lichtschalter im Keller oder im Treppenhaus. Diese liegen in der Regel im Arbeitsbereich der Vermietung. Sollte es sich lediglich um optische Mängel wie abgeblätterter Putz an der Fassade handeln, kann die Vermietung selber entscheiden, wann sie den Schaden reparieren lässt. Eine Renovierungs- und Instandhaltungs-Pflicht gilt für die Vermietung, sobald es sich um erhebliche Schäden handelt, Dachrinnen undicht sind oder die eigenen Wohnung aufgrund von herabfallendem Putz nicht mehr zu erreichen ist.