Verbotene Urlaubs-Souvenirs: Diese Mitbringsel können teuer werden
- Veröffentlicht: 17.06.2023
- 16:45 Uhr
- Alena Brandt
Achtung, manche Urlaubs-Mitbringsel sind riskant - für deinen Geldbeutel. Sand, Steine, Kakteen: Diese Souvenirs findet der Zoll gar nicht toll. Wofür du hohe Bußgelder zahlst und wo dir sogar Haft droht.
Das Wichtigste zum Thema Urlaubs-Souvenirs
Du bist nach Amerika oder Asien geflogen? Bei Flug- und Seereisen außerhalb der EU darfst du Waren im Wert bis zu 430 Euro zollfrei mitbringen. Für Unter-15-Jährige gilt die Obergrenze von 175 Euro.
Fährst du mit dem Auto in ein Land außerhalb der EU, darfst du Waren im Wert bis zu 300 Euro zollfrei shoppen. Das gilt etwa für Besuche in der Schweiz.
Kein Kavaliersdelikt - und äußerst häufig: Im Jahr 2021 stellte der deutsche Zoll über 88.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten sicher.
Vorsicht, Sand-Sammler! Der Sand ist so schön, davon nehme ich was mit - wo das richtig teuer werden kann, erfährst du unten.
Sand aus Sardinien: Dieses Mitbringsel kann dich 3.000 Euro kosten
Traumstrand und sooo schöner Sand: Davon nimmst du etwas im Glas mit, als Souvenir? Besser nicht - wenn du auf der Insel Sardinien Urlaub machst. Dort ist die Mitnahme von Sand gesetzlich verboten und es drohen Geldstrafen.
Die italienischen Behörden beschlagnahmen teils 100 Kilo Sand, Steine und Muscheln pro Jahr von Sardinien-Reisenden. Knirschend müssen diese dann Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro hinnehmen. Und der Sand kommt zurück an den Strand.
Tempel der Versuchung: Scherben und Steine bringen dich ins Gefängnis
Wenn du in Griechenland einen alten Tempel besuchst, werde lieber nicht zur Schatzsucher:in. Selbst wenn Scherben und Steine an archäologischen Stätten in Massen herumliegen: Du darfst sie nicht einstecken und mitnehmen. Es drohen dir sogar Haftstrafen! Altertum und Kulturerbe unterliegen in einigen Ländern besonderem Schutz.
Das gilt auch für etwa die Türkei und Ägypten. Dort wurden schon drei deutsche Hobby-Archäologen zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie Gesteins-Proben aus der Cheops-Pyramide genommen hatten. Also: Lieber nur gucken - und staunen.
Muscheln sammeln kann 10.000 Euro Bußgeld kosten
Bringst du Tiere und Pflanzen unter Artenschutz aus dem Urlaub mit, werden diese unter Umständen vom Zoll beschlagnahmt. Und: Zusätzlich fällt ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro an. Das gilt auch für tote Tiere und Pflanzen - oder wenn von ihnen nur ein Teil verarbeitet ist. Über 88.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten wurden 2021 vom deutschen Zoll sichergestellt.
Fechterschnecke und Co. sind geschützt
Ach du Sch...necke! Stell dir vor, du sammelst Muscheln am Strand, nimmst sie aus dem Urlaub mit - und dann droht dir ein Bußgeld. Das kann passieren, wenn du Exemplare erwischst, die unter Artenschutz stehen wie beispielsweise die Fechterschnecke.
Schmuck und Figuren aus Korallen, Muscheln und Schnecken
Auf Märkten gibt es oft Schmuck aus Korallen, Muscheln und Schnecken. Besser nicht zugreifen! So schonst du nicht nur deinen Geldbeutel, sondern auch die Tierwelt. Ob im Schmuck Teile von geschützten Tiere und Pflanzen verarbeitet sind, lässt sich nur schwer erkennen.
Viele Orchideen und Kakteen stehen unter Schutz
So ein kleiner Kaktus aus dem Urlaub, der passt noch ins Gepäck. Lieber nicht! Viele Menschen bringen Kakteen und Orchideen von ihren Reisen mit - und bekommen dann Ärger mit dem Zoll.
Der Hype um Exoten in den sozialen Medien feuert Schmuggel noch an. Der Zoll findet das aber gar nicht toll. Zu Recht: Denn mit exotischen Pflanzen reisen oft auch Keime, Bakterien und Co. ein, die heimischen Pflanzen schaden. Außerdem stehen weltweit über 20.000 Pflanzen unter Artenschutz - darunter viele Kakteen und Orchideen.
Du kannst nicht widerstehen? Dann musst du dich durch einen Dschungel an Bürokratie kämpfen und Pflanzen-Gesundheitszeugnisse und Artenschutz-Dokumente beantragen.
Freimengen für Eigenbedarf innerhalb der EU
Bei Urlaub innerhalb der EU gilt: Was du für deinen Eigenbedarf und privaten Gebrauch kaufst, ist zollfrei. Allerdings gelten gewisse Obergrenzen, was als Eigenbedarf durchgeht. Hier erfährst du die erlaubten Freimengen laut Bußgeldkatalog 2023 für typische Genussmittel:
🚬 Tabakwaren
Zigaretten: 800 Stück.
Zigarren: 200 Stück
Zigarillos: 400 Stück
Rauchtabak: 1 Kilo
☕ 🍺🍷Getränke
Kaffee: 10 Kilo
Spirituosen: 10 Liter.
Bier: 110 Liter.
Schaumwein: 60 Liter
Alkoholische Mixgetränke: 10 Liter
Freimengen für Eigenbedarf außerhalb der EU
Kaufst du Mitbringsel außerhalb der EU, gelten andere Obergrenzen bei den Freimengen. Generell ist hier weniger erlaubt:
🚬 Tabakwaren
Zigaretten: 200 Stück.
Zigarren: 50 Stück
Zigarillos: 100 Stück
Rauchtabak: 250 Gramm
☕ 🍺🍷Getränke
Kaffee: 500 Gramm
Spirituosen bis 22 Vol. %: 2 Liter
Spirituosen über 22 Vol. %: 1 Liter
Bier: 16 Liter.
Wein: 4 Liter
Einschränkung: Du musst über 17 Jahre alt sein und darfst nur eines der alkoholhaltigen Getränke in dieser Menge einführen. Oder du musst die Waren anteilig zusammenstellen.
Häufige Fragen zum Thema verbotene Urlaubssouvenirs
Bei Korallen, Schnecken und Muscheln solltest du vorsichtig sein. Das gilt auch für Seesterne und Seeigel. Viele Arten sind geschützt. Wenn sie in Schmuck verarbeitet sind, gelten die selben Regeln.
Bei Flug- und Seereisen sind bei der Einreise in die EU bis zu 430 Euro problemlos möglich. Übersteigt der Wert der Mitbringsel die Grenze, so musst du dich beim Zoll melden. Bei Bahn- und Autoreisen liegt die Grenze bei 300 Euro pro Person.
Du darfst in der Dominikanischen Republik aber auch in Ägypten weder Sand noch Steine mitnehmen.
Bei einer Zollkontrolle wird ein Fund dem Bundesamt für Naturschutz gemeldet. Je nach Art sind empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen möglich.
Du solltest dich vor deiner Reise immer über mögliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen erkundigen. Diese können Arznei- und Betäubungsmittel oder Feuerwerkskörper betreffen, aber auch Tiere und Pflanzen. Auch Schmuck oder Textilien können betroffen sein.