Das sind die Voraussetzungen
Höhere Erwerbsminderungs-Rente ab 1. Juli: Wer Anspruch darauf hat
- Aktualisiert: 02.07.2024
- 09:32 Uhr
- Lena Glöckner
Viele Erwerbsgeminderte oder deren Hinterbliebene erhalten ab Juli einen Zuschlag zu ihrer Rente. Für wen es ihn gibt und wie hoch dieser ausfällt, hängt allein vom Renteneintritt ab.
Ab Juli zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Zuschläge zu rund drei Millionen Erwerbsminderungs-Renten. Auch Alters- und Hinterbliebenen-Renten, die sich unmittelbar an die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente anschließen, fallen dann höher aus. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Anspruchsberechtigte bekommen den Zuschlag laut DRV automatisch.
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DRV informiert mit Bescheid
Über ihren Anspruch informiert die DRV Berechtigte im Juli mittels eines Bescheids. Darin finden Empfänger:innen Informationen über die Höhe des Zuschlags sowie den Zeitraum der Zahlung. Die Auszahlung erfolge zunächst unabhängig von der Rente in einer separaten Überweisung zwischen dem 10. und 20. des Monats. Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden, so die DRV.
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten, sofern der Rentenbeginn zwischen den Jahren 2001 und 2018 lag. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa