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Nach Neubewertung

AfD wehrt sich gegen Extremismus-Label – Klage in Köln eingereicht

  • Aktualisiert: 05.05.2025
  • 15:07 Uhr
  • dpa
Die AfD geht juristisch gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Partei vor. (Symbolbild)
Die AfD geht juristisch gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Partei vor. (Symbolbild)© Carsten Koall/dpa

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistische Partei ein. Dagegen geht diese wie angekündigt juristisch vor.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfD geht juristisch gegen ihre Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" vor.

  • Eine Klage und ein Eilantrag liegen nun beim Verwaltungsgericht Köln.

  • Das Bundesamt reagierte zuvor nicht auf eine Abmahnung der Partei.

Die AfD hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, sagte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

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Gericht bestätigt Eingang

Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass die AfD eine Klage (AZ 13K3895/25) und einen Eilantrag (AZ 13L1109/25) eingereicht habe. Zum weiteren Verlauf konnte er keine Angaben machen. Jetzt würden zunächst Schriftsätze ausgetauscht. Das Eilverfahren werde zuerst bearbeitet. In der Regel fänden hier keine Verhandlungen statt.

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Das Bundesamt hatte am Freitag (2. Mai) mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis Montag (5. Mai), 8 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. 

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BfV hatte AfD hochgestuft 

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

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:newstime vom 5. Mai 2025 | 15:45
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