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Kritik

Amazon: Vorwürfe der Ausbeutung seiner Paket-Auslieferer

  • Veröffentlicht: 05.07.2023
  • 15:08 Uhr
  • Clarissa Yigit
Der Online-Versandhändler Amazon steht in der Kritik, die Paketfahrer:innen seiner Subunternehmen auszubeuten.
Der Online-Versandhändler Amazon steht in der Kritik, die Paketfahrer:innen seiner Subunternehmen auszubeuten.© AP Photo/Steven Senne, File

Dem Versandhändler Amazon wird vorgeworfen, die Paketfahrer:innen seiner Subunternehmen auszubeuten. Amazon selbst ist sich keiner Schuld bewusst.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Dem Versandriesen Amazon wird vorgeworfen, dass durch Verträge mit seinen Subunternehmen dieser die "Ausbeutung der Fahrer begünstige".

  • So schränke der Online-Händler die "unternehmerische Freiheit der Subunternehmer ein".

  • Amazon weist die Vorwürfe zurück und prahlt, dass "jeder Amazon Lieferpartner gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne biete".

Der Online-Riese Amazon sorgt wieder einmal für Aufsehen. Wie interne Unterlagen – die der "Saarländische Rundfunk", "Correctiv" und die "Nordsee-Zeitung" einsehen konnten – belegen würden, schränke der Versandhändler die "unternehmerische Freiheit der Subunternehmer ein die in seinem Auftrag Pakete ausliefern, schreibt das "Presseportal".

Bisher habe Amazon angegeben, nichts mit den schlechten Arbeitsbedingungen der Paketzusteller:innen, die seine Pakete ausliefern, zu tun zu haben.

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Subunternehmen erhalten strikte Vorgaben von Amazon

Durch Verträgen mit Amazons-Subunternehmen würde allerdings der Versandhändler die "Ausbeutung der Fahrer begünstigen", heißt es auf dem "Presseportal" unter Berufung auf Branchenkenner:innen.

Zudem seien in den Verträgen als auch weiteren internen Unterlagen zwischen Amazon und Subunternehmen festgelegt, wie groß die Fahrzeugflotte der Kurierunternehmen sein müsse und wie hoch der Lohn sein dürfe, der den Fahrer:innen gezahlt werden solle. Diese dürften keine Fahrer:innen von anderen Logistik-Unternehmen abwerben.

So gebe der Versandriese auch in den Verträgen vor, wie die Subunternehmer mit ihren Mitarbeiter:innen umzugehen haben und wie diese sich verhalten sollen.

Die Amazon-Subunternehmer:innen selbst bestätigen übereinstimmend gegenüber "Correctiv", dem "Saarländischen Rundfunk" und der "Nordsee-Zeitung", dass sie unter großem Druck, starker Kontrolle und wenig Entscheidungsmöglichkeiten verfügten.

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Anzeichen für "verdeckte Leiharbeit"

Manfred Walser, Professor für Arbeitsrecht und Wirtschaftsprivatrecht an der "Hochschule Mainz "hat die Unterlagen für "Correctiv", den "Saarländischen Rundfunk" und die "Nordsee-Zeitung" rechtswissenschaftlich analysiert und kommt zu dem Schluss, dass es zudem Indizien für "verdeckte Leiharbeit" gäbe.

"Wenn die unternehmerische Freiheit so eingeschränkt wird, dann kann das ein Anzeichen für einen Scheinwerkvertrag sein", so der Experte. Auch seien die Vorgaben an die Subunternehmen so eng, dass die Spielräume extrem eingeschränkt seien.

Amazon kontert

Diese Vorwürfe – auch zur verdeckten Leiharbeit – will Amazon nicht auf sich sitzen lassen und kontert: "Ausschließlich die Lieferpartner als Arbeitgeber erteilen ihren Fahrern Anweisungen und ausschließlich sie erfüllen die Kernfunktionen eines Arbeitgebers." So könnten die Lieferpartner ihre Geschäfte nach eigenem Ermessen führen.

Amazon Logistics Country Director Martin Andersen unterstreicht auf "aboutamazon.de": "Hinter jeder Amazon Bestellung stecken Menschen, die für diese Lieferung ihr Bestes geben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass jeder Amazon Lieferpartner gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne bietet."

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Letzte Rettung: Paketboten-Schutz-Gesezt?

Bereits im Mai habe der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Werkverträge in der Branche zu verbieten und forderte eine Änderung des Gesetzes. So müssten alle Mitarbeitenden im Kerngeschäft direkt bei den großen Dienstleistern angestellt sein.

Zwar sei diese sogenannte Entschließung des Bundesrates für die Bundesregierung rechtlich nicht verbindlich, dennoch habe das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales" auf Anfrage mitgeteilt, die aktuelle Entschließung zu prüfen.

In der Entschließung des Bundesrates sei zudem die Einschränkung enthalten, dass Aufträge an Subunternehmen weiter möglich sein sollen – diese müssten ihre Angestellten allerdings nach Tarif bezahlen.

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