Anzeige
Einstufung im Dezember 2023

Beschwerde abgewiesen: AfD darf als rechtsextrem bezeichnet werden

  • Aktualisiert: 21.01.2025
  • 13:48 Uhr
  • dpa
Die Beschwerde der AfD-Sachsen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom Sommer 2024 sei zurückgewiesen worden. Demnach darf die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden.
Die Beschwerde der AfD-Sachsen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom Sommer 2024 sei zurückgewiesen worden. Demnach darf die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden.© Daniel Karmann/dpa

Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Partei zurück.

Anzeige

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen.

Donald Trump, Wladimir Putin, Olaf Scholz

Immer frisch, immer aktuell! News aus Deutschland und der Welt

KOSTENLOS auf Joyn: Die neuesten Videos zu News und Hintergründen jetzt streamen!

Anzeige
Anzeige

Beschwerde der AfD zurückgewiesen

Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) mit. Die Beschwerde-Begründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.

Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.

Alle aktuellen :newstime-Sendungen finden Sie kostenlos auf Joyn
:newstime vom 21. Januar 2025 | 19:45
Episode

:newstime vom 21. Januar 2025 | 19:45

  • 24:37 Min
  • Ab 12