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Nächste Schlappe für Ex-Präsidenten

Antrag abgewiesen: Betrugsprozess gegen Trump wird nicht aufgeschoben

  • Aktualisiert: 30.09.2023
  • 17:52 Uhr
  • Anne Funk
Ab dem 2. Oktober muss sich Donald Trump im Betrugsprozess verantworten.
Ab dem 2. Oktober muss sich Donald Trump im Betrugsprozess verantworten.© REUTERS

Ob er nun will oder nicht: Der Beginn des Betrugsprozesses gegen Donald Trump steht unmittelbar bevor - sein Antrag auf Aufschiebung wurde knallhart abgelehnt.

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Am Montag (2. Oktober) beginnt der Betrugsprozess gegen Ex-Präsident Donald Trump - auch wenn der 77-Jährige das eigentlich verhindern wollte. Seine Anwälte hatten eine Verschiebung des Zivilprozesses beantragt und erhielten nun eine Abfuhr. Ein fünfköpfiges Gremium der Appellate Division, eines mittleren Berufungsgerichts in Manhattan, lehnte den Antrag am Donnerstag (28. September) ab.

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Nicht die erste Niederlage in diesem Prozess für Trump: Bereits am Dienstag (26. September) hatte Richter Arthur Engoron entschieden, dass der Ex-Präsident und sein Familienunternehmen wegen Betrugs haftbar gemacht werden können. Er ordnete außerdem die Annullierung von Geschäftszertifikaten für die Trump Organization und andere beklagte Unternehmen an und verhängte Strafen gegen die Anwälte Trumps. 

Trump wird "erschütternder Betrug" vorgeworfen

Vor einem Jahr war Donald Trump von Generalstaatsanwältin Letitia James verklagt worden. Sie warf ihm, der Trump Organization, seinen erwachsenen Söhnen und anderen Beteiligten einen "erschütternden Betrug" bei der Bewertung von Immobilien vor. Ihre Forderung: 250 Millionen US-Dollar Strafe, ein Verbot für Trump und seine Söhne Donald Jr. und Eric, in New York Geschäfte zu betreiben und ein fünfjähriges Verbot für Trump und die Trump Organization, gewerbliche Immobilien zu erwerben.

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:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur Reuters
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