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Urteil gefallen

Blutiger Ritus: Mann in Frankfurt wegen Blutegel-Therapie verurteilt

  • Veröffentlicht: 20.03.2024
  • 16:07 Uhr
  • Lara Teichmanis
Wer die Blutegel-Therapie anbieten möchte, braucht dafür eine behördliche Genehmigung.
Wer die Blutegel-Therapie anbieten möchte, braucht dafür eine behördliche Genehmigung.© Retan - stock.adobe.com

Wegen einer nicht genehmigten Behandlungsmethode mit Blutegeln ist ein 35-Jähriger verurteilt worden. Auch Rasierklingen sollen dabei zum Einsatz gekommen sein.

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Zwischen 2019 und 2023 soll ein 35-jähriger Heilpraktiker mehrere Patient:innen mit der sogenannten Blutegel-Behandlung nach islamischem Ritus behandelt haben. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den Mann am Dienstag (19. März) wegen Betruges und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz. Das Urteil: Eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe und 200 gemeinnützige Arbeitsstunden, meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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Der Therapeut hat nach Auffassung des Gerichts innerhalb von vier Jahren bei insgesamt 14 Patient:innen die Therapie mit den blutsaugenden Tieren angewendet. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, müsse dafür den Patient:innen zunächst eine Ader mit einer Rasierklinge geöffnet werden.

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Genehmigungspflicht für Blutegel

Die Behandlungsmethode bedarf in Deutschland eine behördlichen Genehmigungspflicht und unterliegt der Beschränkung des Heilpraktikergesetzes. Obwohl der 35-Jährige im Internet für diese Methode warb und auch entsprechende Schilder an seiner Praxis angebracht hatte, konnte er keine amtliche Erlaubnis vorweisen. Vor Gericht räumte er die Verstöße ein.

Insgesamt zehn der Patient:innen gingen laut Berichten der Deutschen Presseagentur von einer Erlaubnis aus. Daher wurde der Mann auch wegen Betruges verurteilt. Pro Behandlung hatte der Heilpraktiker zwischen 30 und 50 Euro kassiert. 

Entscheidend für die Freiheitsstrafe war eine einschlägige Vorstrafe. Bereits 2019 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt - unmittelbar danach machte er jedoch mit den Blutegel-Behandlungen weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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