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Voraussichtliche Erhöhung 2026

Bundesnetzagentur plant Erhöhung der Gasnetzentgelte

  • Veröffentlicht: 19.01.2024
  • 14:59 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die Bundesnetzagentur plant Erhöhung der Gasnetzentgelte.
Die Bundesnetzagentur plant Erhöhung der Gasnetzentgelte.© REUTERS/Fabian Bimmer/File Photo

Die Bundesnetzagentur hat eine Erhöhung der Netzentgelte bei Gas vorgeschlagen. Diese könnte dann auf die Verbraucher:innen umgelegt werden. Nun hat die Energiebranche die Möglichkeit, zu diesem Vorschlag Stellung zunehmen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesnetzagentur plant eine neue Gebührenordnung für die Energienetze.

  • Hierzu legte die Agentur am Donnerstag (18. Januar) ein Eckpunktepapier vor.

  • Auch die Netzentgelte für Strom sind betroffen.

Verbraucher:innen, die eine Gasheizung haben, müssen sich in den nächsten Jahren möglicherweise auf höheres Netzentgelt einstellen. Grund hierfür ist eine mögliche neue Gebührenordnung für Energienetze der Bundesnetzagentur.

Hierzu legte die Agentur am Donnerstag (18. Januar) ein Eckpunktepapier vor, das neue Regeln für die Berechnung der Netzentgelte vorschlägt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Jeder Haushalt zahlt Netzentgelt. Mit diesen werden Investitionen sowie laufende Kosten für den Netzbetrieb bezahlt.

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Was bedeutet dies konkret für Verbraucher:innen?

Beim Ausbau der Strom- und Gasnetze spielt die Bundesnetzagentur eine entscheidende Rolle. Über die sogenannten Netzentgelte legt sie unter anderem fest, in welcher Höhe die Betreiber Investitionen in neue oder vorhandene Anlagen an die Kunden weiterreichen können.

Nun sinkt allerdings in Zeiten der Energiewende der Gasbedarf perspektivisch. Daher solle der Abschreibungszeitraum für Investitionen verkürzt werden. Somit sollen Netzbetreiber in den kommenden Jahren höhere Kosten auf die Netzentgelte umlegen dürfen als bisher.

Hintergrund für diesen Schritt ist die anzunehmende Reduzierung der Gaskund:innen. Bisher könnten demnach noch die Kosten "auf viele Schultern verteilt werden", schreibt die dpa. Würde es nun bei dem jetzigen, sehr langfristigen Abschreibungszeitraum bleiben, erhielten die Netzbetreiber einen Teil ihrer Kosten erst dann, wenn kaum noch Gaskunden am Markt sind. Dies wiederum könnte die wenigen verbliebenen Kunden überfordern und am Ende könnten die Netzbetreiber auf einem Teil ihrer Investitionen sitzen bleiben.

Für Gaskund:innen würde dieser Vorschlag voraussichtlich ab dem Jahr 2026 eine monatliche Erhöhung des Gasnetzentgeltes pro Haushalt um einen einstelligen Euro-Betrag bedeuten, schätzt die Netzagentur.

Allerdings ist bis jetzt noch nichts final. Nun hat die Energiebranche die Möglichkeit, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen.

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Auch Strombranche von Änderungen betroffen

Auch die Strombranche könnte von den Änderungen betroffen sein, denn aufgrund der Energiewende ist der Investitionsbedarf in die Stromnetze riesig und kostspielig. Wurden im Jahr 2013 noch 5,2 Milliarden Euro in die deutschen Stromnetze investiert, waren es im Jahr 2023 bereits 11,5 Milliarden Euro. Nach Schätzungen der Netzagentur könnten die Investitionen für die Stromnetze im Jahr 2045 bei circa 450 Milliarden Euro liegen. Da diese Kosten langfristig abgeschrieben sind, wird somit jährlich nur ein geringer Teil auf das Netzentgelt umgelegt.

Daher soll das neue Regelwerk nun die Frage beantworten, wie diese enormen Kosten bezahlt werden sollen.

Allerdings rechne Behördenchef Klaus Müller nicht mit steigenden Netzentgelten bei Strom. Sie seien vielmehr ein Anreiz, das Stromnetz schneller auszubauen und schneller zu digitalisieren, wodurch Kosten eingespart werden könnten. Zudem peile die Regulierungsbehörde einfachere und unbürokratischere Regeln an. "Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt", so Müller.

:newstime

Bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) größere Unabhängigkeit für die Bundesnetzagentur gefordert. Als europarechtswidrig wurden die von der Regierung festgelegten Verordnungen gewertet, die die Berechnung besagter Netzentgelte regelten. Dafür ist nun die Bundesnetzagentur in der Pflicht, selbstständig sogenannte Festlegungsverfahren einzuleiten, "bei denen sie politisch nicht beeinflusst werden darf."

Insgesamt gebe es in Deutschland 720 Betreiber von Gasnetzen und 870 Betreiber von Stromnetzen, wobei die meisten davon Stadtwerke sind, so die dpa.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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