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Ende der meisten Bestimmungen

Corona-Maßnahmen: Das gilt ab 1. März

  • Veröffentlicht: 15.02.2023
  • 13:13 Uhr
  • Anne Funk
Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte am Dienstag die Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte am Dienstag die Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen.© Kay Nietfeld/dpa

Viele Maßnahmen waren bereits gefallen, ab 1. März folgt der nächste Schritt Richtung Normalität. Masken-, Test- und Isolationspflicht: Was nun gilt und was nicht mehr - ein Überblick.

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"Die Pandemie ist noch nicht vorbei", warnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag (14. Februar), nachdem Bund und Länder sich auf ein vorzeitiges Ender der bundesweiten Corona-Schutzvorgaben ab März geeinigt haben. Allerdings habe sie ihren Schrecken verloren. "Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen."

Im Video: "Drakonische Maßnahmen" - Lauterbach sieht Fehler in der Corona-Bekämpfung

Damit bezieht sich Lauterbach auf ein frühes Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflicht für die Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Diese entfällt nun ab dem 1. März. Weiter bestehen soll eine Maskenpflicht allerdings noch für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen, die erst am 7. April fallen soll. 

Die Infektionslage sei unter dem Strich seit Wochen stabil, so Lauterbach weiter, die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Welche Corona-Bestimmungen bereits gefallen sind und welche weiterhin gelten, lesen Sie im Folgenden.

Die Corona-Bestimmungen im Überblick

Maskenpflicht
  • Entfällt zum 1. März für Beschäftigte und Bewohnerinnen von Gesundheitseinrichtungen in allen Bundesländern.
  • Bleibt bis 7. April bestehen für Besuche in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen.
  • Anfang Februar ist bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen abgeschafft worden.
  • Sämtliche Bundesländer haben bis Anfang Februar auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr abgeschafft.
Testpflicht
  • Entfällt komplett ab 1. März.
Isolationspflicht
  • Seit dem 13. Februar gibt es in Berlin und Brandenburg keine Verpflichtung mehr, sich zu isolieren, wenn man sich mit dem Coronavirus infiziert hat.
  • Sämtliche anderen Bundesländer hatten die Isolationspflicht bereits zuvor nach und nach abgeschafft.
  • Für positiv Getestete gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske außerhalb der Wohnung.
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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