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Steigende Zuschläge

Darum könnten Beamte bald über 2.000 Euro Kindergeld pro Monat bekommen

  • Aktualisiert: 06.06.2023
  • 12:59 Uhr
  • Clarissa Yigit
Ab 1. März 2024 steigen die Gehälter für die Beschäftigten von Bund und Kommunen um 5,5 Prozent – mit ihnen auch die Zuschläge.
Ab 1. März 2024 steigen die Gehälter für die Beschäftigten von Bund und Kommunen um 5,5 Prozent – mit ihnen auch die Zuschläge.© Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Ab dem 1. März 2024 können Beamt:innen mit einer Anhebung ihrer Gehälter rechnen. Damit steigen auch die Zuschläge.

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Beamt:innen in Deutschland genießen noch immer Vorteile. Denn wenn die Gehälter steigen – im März 2024 wieder erneut – erhöhen sich auch die Zuschläge.

So erhalten Staatsbedienstete neben dem regulären Kindergeld in Höhe von 250 Euro je Kind auch sogenannte Familienzuschläge. Diese werden mit dem Gehalt erhöht.

Ab dem 1. März 2024 solle dann – nach den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen – das Gehalt um 5,5 Prozent steigen, berichtet "Focus". Somit könnten sich die Diener des Staates auch auf höhere Zuschläge freuen.

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Welche Zuschläge bekommen Beamte aktuell?

  • Heirat: 153,88 Euro mehr im Monat
  • Zuschlag für die ersten beiden Kinder: jeweils 131,52 Euro mehr im Monat
  • Ab dritten Kind: 409,76 Euro pro Kind mehr im Monat
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Was könnten Beamte ab 1. März 2024 erhalten?

Sollte die Tarifeinigung auch auf die Gehälter der Beamt:innen angewendet werden, könnten sich auch die Zuschläge erhöhen.

  • Heirat: 162,34 Euro mehr im Monat (bei 5,5 Prozent Erhöhung)
  • Zuschlag für die ersten beiden Kinder: jeweils 138,75 Euro mehr im Monat
  • Ab dem dritten Kind: 432,29 Euro pro Kind mehr im Monat

Demnach wäre es möglich, dass ein Beamter oder eine Beamtin bei vier Kindern einen Kinderzuschlag von 1.142,08 Euro erhalten könnte. Wird dann noch das reguläre Kindergeld in Höhe von 1.000 Euro hinzuaddiert, erhält ein Staatsbediensteter monatlich allein für seine Kinder rund 2.142 Euro inklusive aller Familienzuschläge wären es sogar 2.304,42 Euro.

Weshalb diese Bevorzugung?

Laut dem Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, "den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren (...) und entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren", schreibt der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (DBB). Daher müssten Beamt:innen über ein Nettoeinkommen verfügen, "das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet".

Schließlich könne "nur ein wirtschaftlich unabhängiges Berufsbeamtentum (...) die Aufgaben erfüllen, die ihm von der Verfassung zugewiesen sind", ergänzt "Focus" unter Berufung auf das Bundesinnenministerium.

  • Verwendet Quellen:
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