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Änderungen für Verbraucher

Cannabis, Führerschein, Elterngeld: Das bringt der April 2024

  • Aktualisiert: 20.03.2024
  • 13:29 Uhr
  • Clarissa Yigit

Auch im April stehen wieder einige Neuerungen für Verbraucher:innen an. Neben der teilweisen Legalisierung von Cannabis werden die Rückgabefristen bei Amazon verkürzt und Venedig-Tourist:innen müssen ein Tagesticket erwerben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für den April stehen einige Änderungen auf dem Plan.

  • So können Studierende ein vergünstigtes Deutschlandticket erwerben und der Konsum und Besitz von Cannabis werden teilweise legal.

  • Der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wird wieder auf regulär 19 Prozent angehoben.

Der April bringt einige Neuerungen mit sich - und nein, es sind keine Aprilscherze. So soll beispielsweise der Besitz und Konsum von Cannabis teilweise legal werden. Zudem können Auszubildende, deren Ausbildungsstätte weit entfernt von zu Hause liegt, zwei Familienheimfahrten im Monat über einen neuen Mobilitätszuschuss bezahlt bekommen.

Ein Überblick über die bevorstehenden Änderungen im April:

Montag (1. April)

19 Prozent Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Ab dem 1. April gilt wieder der normale Steuersatz für Gas und Fernwärme in Höhe von 19 Prozent. Bisher zahlten Verbraucher:innen einen vorübergehenden Satz von sieben Prozent, der zur Entlastung dienen sollte.

Elterngeld und Basiselterngeld

Zudem ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld für Kinder, die ab dem 1. April geboren werden. So haben Paare bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro Anspruch auf Elterngeld, sofern ein Elternteil nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt. Diese Grenze ist laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch für Alleinerziehende geplant.

Außerdem ändert sich der Bezug des sogenannten Basiselterngeldes. Bleiben hier beide Elternteile parallel zu Hause, ist dieser Bezug nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Cannabis-Legalisierung

Auch soll der Cannabis-Besitz und der Konsum zum 1. April für Erwachsene legalisiert werden. So soll es Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich gestattet werden, bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum zu besitzen. 

Zudem dürfen Volljährige bis zu drei lebende Cannabispflanzen legal in der eigenen Wohnung haben. Die Anzahl der Pflanzen richtet sich dabei nach der Anzahl der volljährigen Personen eines Haushalts. Außerdem darf ein Erwachsener bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum an dem jeweiligen Wohnsitz legal besitzen. Allerdings soll Kiffen im öffentlichen Raum (unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon) untersagt werden. Die Entfernung um den Eingangsbereich solcher Stätten soll circa 100 Meter Luftlinie betragen.

Das Gesetz könnte nur noch von der Länderkammer abgebremst werden, indem diese den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anruft. Zustimmungsbedürftig ist es nicht. In den Bundesrat kommt das Gesetz voraussichtlich am Freitag (22. März).

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:newstime
Deutschlandticket für Studierende

Zum Beginn des Sommersemesters erhalten Studierende an vielen Hochschulen ein vergünstigtes Deutschlandticket für monatlich 29,40 Euro. Dies entspricht einer Vergünstigung um 40 Prozent. Mit dem Ticket können Studierende somit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Bisher beteiligen sich allerdings noch nicht alle Hochschulen an dem Angebot.

Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Damit Beschäftigte in bestimmten Branchen eine Freistellung für eine Weiterbildung bekommen können, erhalten Betriebe für ihre Mitarbeiter:innen ab dem 1. April ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Dieses kann über die Agentur für Arbeit beantragt werden. Somit soll gewährleistet werden, dass die Beschäftigten während der Weiterbildung ihre Stelle behalten können.

Als Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes nennt die Arbeitsagentur Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, und eine Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen verschaffe.

Gefördertes Berufsorientierungspraktikum

Für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt haben, könnte ab April unter gewissen Voraussetzungen für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage kommen.

Mit dieser Förderung können die Schulabgänger:innen in kurzen, jeweils bis zu sechs Wochen andauernden betrieblichen Praktika über Berufsbilder informieren, um die Berufswahlentscheidung zu festigen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Staat übernimmt dafür bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Zudem soll ein Mobilitätszuschuss Auszubildende - deren Ausbildungsbetrieb weit entfernt von zu Hause liegt - im ersten Ausbildungsjahr mit zwei Familienheimfahrten im Monat entlasten.

Erweiterter Fragenkatalog der theoretischen Führerscheinprüfung

Für Fahrschüler:innen wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung sowohl für den Autoführerschein als auch für weitere Führerscheinklassen erweitert. Daher müssen sich Führerscheinprüflinge, die die Theorieprüfung ab dem 1. April ablegen, auf neue Fragen einstellen, berichtet "Chip".

Donnerstag (25. April)

Verkürzte Rückgabefrist bei Amazon

Der Versandriese Amazon verkürzt ab dem 25. April für gewisse Produkte die Rückgabefrist von 30 Tagen auf die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage. Unter die neue Rückgabeverordnung fallen unter anderem Kameras, Bürobedarf, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Tagesticket für Venedig (Italien)

Tagesbesucher:innen der Stadt Venedig (Italien) müssen künftig ab dem 25. April an ausgewählten Terminen ein Ticket erwerben. Dabei sind für das laufende Jahr 29 Testtage vorgesehen.

Somit müssen Tourist:innen durchgehend von Donnerstag (25. April) bis Sonntag (5. Mai) jeweils von 8:30 Uhr bis 16 Uhr und an allen Wochenenden (Samstag und Sonntag) von Samstag (11. Mai) bis Sonntag (14. Juli) von 8:30 Uhr bis 16 Uhr ein Tagesticket kaufen.

Einzige Ausnahme ist das Wochenende des 1. und 2. Juni, da dieses auf den italienischen Feiertag "Tag der Republik" fällt, berichtet der ADAC. Das eingenommene Geld soll dem Erhalt von Stadt und Natur zugutekommen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ADAC: "Eintrittsgebühr für Venedig: 29 Testtage im Jahr 2024"
  • Chip: "Änderungen in der theoretischen Führerscheinprüfung ab April 2024: Was Sie wissen müssen"
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