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Rentenbezugsmitteilung

Dieser Brief des Finanzamts erleichtert Rentnern die Steuererklärung

  • Veröffentlicht: 17.01.2025
  • 20:29 Uhr
  • Michael Reimers

Zwischen Anfang Januar und Ende Februar schickt das Finanzamt Rentner:innen auf einmaligen Antrag jährlich deren sogenannte Rentenbezugsmitteilung. Diese enthält steuerrelevante Daten und Hinweise, die beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen Anfang Januar und Ende Februar verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich die sogenannte Rentenbezugsmitteilung, die "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)".

  • Diese enthält Daten über die steuerliche Behandlung der Rente.

  • Dazu gehören Angaben zu den steuerpflichtigen Teilen der Rente und Hinweise, wie die Daten in die Steuerformulare eingetragen werden können.

Wenn die Rente den Grundfreibetrag übersteigt, sind Rentner:innen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Da sich zum einen der Grundfreibeitrag teilweise von Jahr zu Jahr ändert und zum anderen - abhängig vom Rentenbeginn - seit 2005 die Renten unterschiedlich hoch besteuert werden, kann die sogenannte Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung beim Einreichen der Steuererklärung helfen.

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Wie "t-online.de" informiert, übermittelt die Rentenversicherung seit 2021 diese Daten für das abgelaufene Jahr bis Ende Februar automatisch an das Finanzamt. Auf einmaligen Antrag wird sie jedoch auch direkt den Rentenempfänger:innen zugeschickt. Diese "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)" lässt sich unkompliziert über das Onlineportal der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Wer eine Rente unterhalb des Grundfreibetrags bezieht, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen und eventuell eine Erstattung zu erhalten.

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Die Rentenbezugsmitteilung enthält dem Bericht zufolge alle steuerrechtlich relevanten Daten zur Rente. Dazu zählen etwa die Höhe der Bruttorente im vergangenen Jahr, die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Angaben zu den steuerpflichtigen Teilen der Rente, außerdem Informationen darüber, ob die Leistungen der nachgelagerten Besteuerung unterliegen oder mit dem Ertragsanteil versteuert werden, sowie Hinweise, wie die Daten in die Steuerformulare eingetragen werden können.

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Weniger Angaben bei der Steuererklärung nötig

Wie es weiter heißt, soll die Rentenbezugsmitteilung einerseits die korrekte Besteuerung von Renten sicherstellen und andererseits Rentner:innen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern, insbesondere der Anlage R und der Anlage Vorsorgeaufwand. Diese beide Anlagen müssen demnach in der Steuererklärung nicht mehr zwingend ausgefüllt werden.

Um vorab eine Steuerberechnung über eine Software wie Elster durchzuführen, genüge es, die Daten manuell einzutragen. Die Mitteilung erklärt dem Bericht zufolge genau, welche Werte in welche Zeilen der Steuerformulare einzutragen sind.

  • Verwendete Quellen:
  • Anfordern der Rentenbezugsmitteilung: Onlineportal der Deutschen Rentenversicherung
  • T-Online.de: "Wichtige Post für Rentner: Darauf sollten Sie jetzt achten"
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