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Deutschlands Digitalisierung

E-Rezept: Lauterbach präsentiert Details

  • Veröffentlicht: 09.08.2023
  • 10:26 Uhr
  • Stefan Kendzia
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert Details, wie der Ablauf zur Ausstellung eines E-Rezepts genau aussehen soll.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert Details, wie der Ablauf zur Ausstellung eines E-Rezepts genau aussehen soll.© Britta Pedersen/dpa

Seit Juli können Patient:innen in Deutschland ein E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen. Vorausgesetzt, die Apotheke hat ein Lesegerät und die Arztpraxis kann ein solches ausstellen. Verpflichtend wird das Ausstellen eines digitalen Rezepts ab 1. Januar 2024. Nun will Bundesgesundheitsminister Lauterbach präsentieren, wie der Ablauf zur Ausstellung eines E-Rezepts genau aussehen soll.

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Deutschlands Weg in die Digitalisierung macht kleine, aber wichtige Schritte: Das E-Rezept, das seit Juli bereits vielerorts über die Versichertenkarte der Krankenkasse abgerufen werden kann, soll ab 1. Januar 2024 endlich verpflichtend für Arztpraxen und Apotheken sein. Wie der Ablauf zur Ausstellung eines E-Rezepts in Realität aussehen soll, will der Minister nun vorstellen.

Im Video: Mammutprojekt E-Rezept - Einlösung in immer mehr Apotheken möglich

Mammutprojekt E-Rezept: Einlösung in immer mehr Apotheken möglich

Das E-Rezept ist ab 1. Januar 2024 verpflichtend

Die Versichertenkarte der Krankenkasse soll endlich mehr speichern als nur die Versichertendaten: In Zukunft - verpflichtend ab 1. Januar 2024 - sollen Ärzt:innen darauf Rezepte ausstellen können, die dann per Lesegerät in den Apotheken eingelöst werden sollen. Unter anderem wegen technischer Probleme hatte sich ein Start in größerem Stil laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) verzögert. Wie der Ablauf zur Ausstellung allerdings genau funktioniert, will Minister Lauterbach nun präsentieren.

Wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website mitteilt, soll das E-Rezept weitere neue digitale Anwendungen ermöglichen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan und einen Wechselwirkungscheck soll anhand der Versichertenkarte einfach überprüft werden können, ob auch alle einzunehmenden Arzneimittel untereinander verträglich sind. Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.

Die Highlights des E-Rezepts:

  • Ein E-Rezept ist in der E-Rezept-App oder als Ausdruck verfügbar.
  • Es steigert die Sicherheit! Wechselwirkungen können schneller erkannt werden.
  • Es ist fälschungssicher und unterstützt Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen bei der Zusammenarbeit.
  • Ein E-Rezept spart Zeit und Wege.
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesministerium für Gesundheit: "Elektronisches Rezept (E-Rezept)"
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