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Energiekrise und INflation

Entlastungen im Überblick: So viel Geld bekommt man 2023 vom Staat

  • Veröffentlicht: 06.12.2022
  • 12:10 Uhr
  • Simon Traub

Energiekrise und Inflation: Viele Verbraucher:innen müssen den Gürtel enger schnallen. Die Bundesregierung versucht dagegen zu steuern – mit Entlastungsprogrammen. Wie viel Geld steht wem zu?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Strom- und Gaspreisbremse soll die Verbraucher:innen ab dem 1. Januar entlasten.

  • Zusätzlich steigt die Grundsicherung im neuen Jahr auf 502 Euro im Monat.

  • Das 49-Euro-Ticket soll im Laufe des Jahres 2023 kommen.

Im Sommer machte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein Versprechen: In der Energiekrise werde niemand allein gelassen. Der von Scholz verkündete "Doppelwumms", ein 200-Milliarden-Paket, soll die Bürger:innen in Deutschland entlasten. Aber wer bekommt wann wie viel Unterstützung vom Staat? Die Unterstützungsprogramme der Ampel-Koalition im Überblick:

Strom- und Gaspreisbremse

Die Preisbremsen auf Strom und Gas wirken sich auf Privatkunden, aber auch kleinere und mittlere Unternehmen aus. Dieses Programm läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Die Unterstützungssumme ist vom individuellen Verbrauch abhängig – und auch vom Preis, der bezahlt wird. Laut Vergleichsportal Verivox wird ein Singlehaushalt, der derzeit 20 Cent je Kilowattstunde Gas bezahlt, um 320 Euro pro Jahr entlastet. Eine vierköpfige Familie im Reihenhaus darf mit 1.280 Euro Rabatt rechnen. Beim Strom gibt Verivox die Entlastungswirkung auf Grundlage eines Marktpreises von 50 Cent je Kilowattstunde mit 120 Euro pro Jahr für Singlehaushalte und 320 Euro für eine vierköpfige Familie an. Mit steigendem Energiepreis steigt auch die Entlastungssumme.

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Bürgergeld

Ab dem neuen Jahr steigt der Regelsatz für Alleinstehende im Vergleich zur Grundsicherung von 449 Euro auf 502 Euro im Monat. Ziel der neuen Reform ist es, Langzeitarbeitslose besser zu qualifizieren und in dauerhafte Arbeitsverhältnisse zu bringen. Außerdem dürfen Empfänger:innen mehr als bisher hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird.

49-Euro-Ticket

Es war zum Start 2023 geplant, kommt jetzt wohl aber erst im April oder Mai. Wann genau die Einführung sein wird, ist noch unklar. Das 49-Euro-Ticket ist der Nachfolger des 9-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022. Es handelt sich um eine ÖPNV-Fahrkarte, die unabhängig vom Verkehrsverbund in ganz Deutschland gültig sein soll. Die Kund:innen sparen sich demnach die Differenz zwischen dem jeweiligen aktuellen Preis für ein Monatsticket und 49 Euro.

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Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf je 250 Euro pro Monat angehoben. Zusätzlich steigt der Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 – um 160 Euro auf 8.548 Euro. Zum 1. Januar 2023 wird er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro angehoben.

Zur Erklärung: Bei geringen und mittleren Einkommen bleibt es beim Kindergeld, bei höheren Einkommen greift der Freibetrag. Er bringt eine stärkere Entlastung. Das Finanzamt prüft automatisch, was für die Eltern besser ist.

Energiepauschale für Studierende

Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder an einer Berufsfachschule angemeldet waren, haben Anspruch auf einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro. Wann die Pauschale ausgezahlt wird, hängt vom Beantragungsprozess ab. Studierende müssen einen Antrag stellen – laut Bundesregierung sollen die 200 Euro dann aber noch im Winter bei den Antragsteller:innen ankommen.

Knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schüler:innen in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren von dem Zuschuss, wie Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) erklärte.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
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