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Model sagte als Zeugin aus

Er klaute Toni Garrn Uhren und Schmuck im Wert von 680.000 Euro: Einbrecher in Berlin verurteilt

  • Aktualisiert: 03.06.2025
  • 14:50 Uhr
  • dpa
Model Toni Garrn sagte im Prozess um einen Einbruch in ihre Wohnung in Berlin als Zeugin aus. Sechs Wochen später erging nun eine langjährige Haftstrafe gegen den Angeklagten. (Foto Archiv)
Model Toni Garrn sagte im Prozess um einen Einbruch in ihre Wohnung in Berlin als Zeugin aus. Sechs Wochen später erging nun eine langjährige Haftstrafe gegen den Angeklagten. (Foto Archiv)© Annette Riedl/dpa

Model Toni Garrn hatte selbst als Zeugin vor Gericht ausgesagt, nachdem in ihre Wohnung eingebrochen worden war. Wochen später kommt es zum Urteil gegen einen vorbestraften Mann.

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Nach einem Einbruch in die Berliner Wohnung von Model Toni Garrn fiel die Strafe gegen den Angeklagten deutlich aus. Achteinhalb Jahre Haft verhängte das Landgericht der Hauptstadt gegen den 40-Jährigen wegen mehrerer Taten.

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Er habe sich des Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen sowie in einem weiteren Fall des Versuchs schuldig gemacht, begründete die Vorsitzende Richterin Nina Sommer. Zudem wurde die Einziehung von Taterlösen ihn Höhe von 681.000 Euro angeordnet.

Das Gericht sei nach dreimonatiger Verhandlung überzeugt, dass es der 40-Jährige war, der Anfang April 2022 in die Wohnung des Topmodels und ihres damaligen Ehemanns in Prenzlauer Berg eingebrochen war. So sei eine DNA-Spur an der Tür sichergestellt worden. Der Angeklagte habe ein 80 mal 65 Zentimeter großes Loch in die Wohnungstür geschnitten und sei durchgeschlüpft.

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33 Armbanduhren und Schmuck im Wert von rund 680.000 Euro soll der 40-Jährige laut Anklage eingesteckt haben. "Eine exorbitant hohe Beute", hieß es weiter im Urteil. Bis heute fehlt davon jede Spur.

Toni Garrn: "Mein ganzes Leben lag auf dem Boden"

Model Toni Garrn hatte vor sechs Wochen als Zeugin vor Gericht geschildert, wie einschneidend der Einbruch für sie war. Mit ihrer kleinen Tochter auf dem Arm sei sie von einer Reise nach Hause gekommen und habe entsetzt festgestellt: "Die Tür war aufgesägt." Den Tränen nahe, berichtete sie von den Folgen des Einbruchs: "Mein ganzes Leben lag auf dem Boden."

Alle Uhren seien verschwunden, so die 32-Jährige. "Ich hatte auch viel Schmuck meiner verstorbenen Oma." Sie sprach von dem Chaos in ihrer Wohnung. "Es war ekelig." Für mehrere Wochen habe sie danach mit ihrer kleinen Tochter in einem Hotel gewohnt.

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Angeklagter fiel Richterin ins Wort

Nach Überzeugung des Gerichts ist der 40-Jährige für zwei ähnliche Taten verantwortlich: Im Juni 2022 sei er in zwei Wohnungen in Berlin-Charlottenburg eingestiegen. Immer wieder fiel der Angeklagte der Richterin bei der Begründung des Urteils ins Wort, es sei alles "Blödsinn".

Das Gericht ging mit der verhängten Strafe, in die eine frühere Verurteilung einbezogen wurde, deutlich über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die sechseinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Bei dem Angeklagten sehe das Gericht eine "hohe Rückfallgeschwindigkeit und Unbelehrbarkeit", sagte die Richterin. Der 40-Jährige sei bereits mehrmals zu Haftstrafen verurteilt worden. Nur einen Monat nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug sei es zu dem Einbruch in Prenzlauer Berg gekommen.

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Model kam nur einmal zu Prozess

Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten. Er sei zur Tatzeit bei seiner erkrankten Mutter gewesen, ließ er zu Prozessbeginn seine Verteidigerin erklären. In seinem Schlusswort vor dem Richterspruch sagte er, in seiner Jugend sei er "mit den falschen Leuten groß geworden". Bereits als 18-Jähriger habe er eine Jugendstrafe erhalten. Nach einer Verurteilung im Jahr 2018 wegen Raubes zu mehr als sieben Jahren Haft habe er allerdings nachgedacht. Für die Einbrüche sei er nicht verantwortlich.

Toni Garrn hatte als Zeugin ihre Aussage nach sieben Minuten beendet. Dann verschwand das Model wieder durch einen Nebeneingang - abgeschottet von der Öffentlichkeit. Es blieb ihr einziger Auftritt im Prozess gegen den 40-Jährigen. Der Angeklagte, der auf einen Freispruch gehofft hatte, kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Dann würde der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall prüfen.

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