Linksterrorismus
Ex-RAF-Terroristin: Daniela Klette im Zusammenhang mit 13 Überfällen angeklagt
- Aktualisiert: 11.11.2024
- 08:40 Uhr
- dpa
Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist im Zusammenhang mit 13 Überfällen angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft nun bestätigte. Vorgeworfen wird ihr nach Ermittler-Angaben versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub.
Das Wichtigste in Kürze
Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wurde im Zusammenhang mit 13 Überfällen angeklagt.
Neben unerlaubtem Waffenbesitz sowie versuchtem und vollendetem schwerem Raub wird der 66-Jährigen auch versuchter Mord vorgeworfen.
Gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wird schon seit vielen Jahren ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Zusammenhang mit 13 Überfällen. Die Ermittler:innen im niedersächsischen Verden werfen ihr nach eigenen Angaben versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Die Verteidigung hatte die Ermittlungen zuvor kritisiert und auf erhebliche Mängel in der Anklage verwiesen.
Schon seit vielen Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen die 66-Jährige und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, nach denen weiter gefahndet wird. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Gegen die Verdächtigen wird auch wegen versuchten Mordes ermittelt, weil bei einem Überfall in Stuhr (Landkreis Diepholz) geschossen wurde.
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Kalaschnikow und Panzerfaustgranate gefunden
Die Ermittler:innen werfen Klette auch Verstöße gegen Waffengesetz und
Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Bei ihrer Festnahme am 26. Februar wurden unter anderem eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate im Wohnhaus gefunden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Daniela Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen tötete, für aufgelöst. Die Taten in der Region hatten keinen terroristischen Hintergrund, wie die Ermittler betonen. Das Landgericht Verden muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.