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Das plant die Bundesregierung

Gaspreisbremse: Entlastungen schon ab Februar geplant

  • Veröffentlicht: 01.11.2022
  • 20:39 Uhr
  • sv
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© dpa

Mit der Gaspreisbremse will die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Die eigentlich ab März 2023 geplante Entlastungsmaßnahme soll nun aber schon früher greifen.

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

  • Bund plant mir der Gaspreisbremse ein Entlastungspaket für Verbraucher.
  • Die Gaspreisbremse soll ab März greifen.
  • Nun wurde bekannt, dass "darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt" werde.

Mit der Gaspreisbremse will der Staat Bürgerinnen und Bürger bei der Gasrechnung entlasten. Diese soll ab März greifen. Wie es in einem am Dienstag (1. November) bekannt gewordenen Papier heißt, werde auch eine "rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt".

Damit will die Regierung Vorschläge einer Expertenkommission umsetzen. Am Mittwoch (2.11.) berät Kanzler Olaf Scholz in einer Ministerpräsidentenkonferenz über offene Finanzfragen bei den Entlastungen.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Mit der Gaspreisbremse sollen Haushalte für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen garantierten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die verbleibenden 20 Prozent gelte der Vertragspreis.

"Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas beziehungsweise Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren", zitiert das Nachrichtenportal "ntv.de" aus dem Beschlussvorschlag des Kanzleramts.

Die Bundesregierung stellt einen "Abwehrschirm" in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung, mit dem unter anderem die Gaspreisbremse finanziert werden soll.

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Entlastungen müssen nicht zurückgezahlt werden

Die Entlastungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Auch dann nicht, wenn der Verbrauch unter den 80 Prozent liegt. Damit soll ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen werden.

Bei Haushalten mit höheren Einkommen soll die Entlastung ab 2023 als geldwerter Vorteil besteuert werden. Die Expertenkommission hatte dazu ein Einkommen von mehr als 75 000 Euro im Jahr genannt.

Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022. Dazu kommen dann Steuern und Abgaben. Die industrielle Gaspreisbremse soll für etwa 25.000 Unternehmen sowie 1900 Krankenhäuser gelten.

Einmalzahlungen zur Überbrückung geplant

Zur Überbrückung bis zur Gaspreisbremse ist bisher eine Einmalzahlung geplant - das Bundeskabinett will einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen. Wie die nun angekündigte weitere Entlastung aussehen soll, ist offen. Ein Sprecher des Stadtwerkeverbandes VKU sagte, die komplexe zweite Stufe der Gas- und Fernwärmepreisbremse von März auf Januar oder Februar vorzuziehen, sei technisch nicht so schnell umsetzbar. "Wenn die Politik für Februar allerdings eine rückwirkende Entlastung anstrebt, dann muss diese so pauschal und einfach wie möglich ausgestaltet sein."

Für die "Soforthilfe" im Dezember soll für Letztverbraucher von Erdgas im Dezember die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Entlastung soll auf Grundlage der Jahresverbrauchsprognose einschließlich September sowie dem Gaspreis vom Dezember errechnet werden.

Für Mietverhältnissen ist Folgendes geplant: Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. Daher kämen die höheren Preise bei den Mietern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr an, die aber erst im folgenden Jahr 2023 erstellt wird. Daher sollen Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Damit profitierten diese von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten. Als möglich galt innerhalb der Bundesregierung aber, dass Mieter, die bereits höhere Abschläge zahlen, schon im Dezember entlastet werden.

Verwendete Quellen:

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