Gehören nicht zum "Kernbestand"
Gendersternchen und Doppelpunkt: Rechtschreibrat lehnt Sonderzeichen erneut ab
- Veröffentlicht: 14.07.2023
- 17:54 Uhr
- Michael Reimers
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat wieder keine Empfehlung dafür abgegeben, Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und andere genderneutrale Zeichen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen.
Das Wichtigste in Kürze
Der Rat für deutsche Rechtschreibung stuft Genderzeichen weiterhin nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein.
In einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen führt der Rat zugleich erstmals das Gendern im Wortinneren – Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen – auf.
Das Gremium will den staatlichen Stellen vorschlagen, das Amtliche Regelwerk durch den Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen.
Die Instanz für die deutsche Rechtschreibung – der Rat für deutsche Rechtschreibung – stuft Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein. Das teilte das Gremium am Freitag ( 14. Juli) im belgischen Eupen über geschlechtergerechtes Schreiben mit. Zugleich führt der Rat in einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen das Gendern im Wortinneren auf: in Form von Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen.
Gendersternchen schafft es weiterhin nicht in den Duden
Die Zeichen vermittelten "übersprachlich aufgeladen", dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint seien, sagte der Ratsvorsitzende Josef Lange der Deutschen Presse-Agentur. "Der Genderstern gehört nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie." Damit seien diese Sonderzeichen auch weiterhin keine regulären Zeichen.
Kontroverse Debatte im Vorfeld
Der Rat hat angekündigt, den staatlichen Stellen vorzuschlagen, das Amtliche Regelwerk durch den Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen. Damit seien die bisherigen Empfehlungen des Rates dennoch nicht aufgehoben, teilte das Gremium mit. "Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen" und müsse weiter beobachtet werden, so Ratsvorsitzender Josef Lange. Der Sitzung ist Lange zufolge eine sehr kontroverse Diskussion vorangegangen.
Die Instanz für Standardhochdeutsch
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde 2004 von Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol, Liechtenstein und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gegründet. Das Gremium gilt als wichtige Instanz für Rechtschreibung des Standardhochdeutschen. Im Auftrag staatlicher Stellen hat es die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und – mit Blick auf den Wandel der Sprache – die Rechtschreibung weiterzuentwickeln.
Regelung von 2021 hat weiter Bestand
Der Rat hatte zuletzt im Jahr 2021 empfohlen, Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und andere Formen zur Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Wortinneren nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Die neue Bewertung war mit Spannung erwartet worden, da nach einer Befürwortung die gendersensible Sprache amtlich geworden wäre.
- Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa