Einstweilige Verfügung gescheitert
Lokführer dürfen streiken: Gericht lehnt Eilantrag der Bahn ab
- Aktualisiert: 09.01.2024
- 10:29 Uhr
- Franziska Hursach
Mit einer einstweiligen Verfügung wollte die Deutsche Bahn den Streik der GDL-Lokführer abwenden. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Antrag in erster Instanz abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den für Mittwoch geplanten Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL mit juristischen Mitteln zu stoppen.
Der Konzern kündigt nun an, vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) in Berufung zu gehen.
Sollte dies scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen.
Einstweilige Verfügung in erster Instanz abgelehnt
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch (10. Januar) den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat das Gericht eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt.
Die Begründung: "Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig", so die Vorsitzende Richterin.
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Die Deutsche Bahn AG zweifelt das jedoch an. Zwar hat sie in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen. Nun aber tritt die GDL nach Ansicht der Bahn mit der Gründung einer Genossenschaft auch als Arbeitgeber auf.
Bahn geht gegen Entscheidung in Berufung
Damit ist der bundeseigene Konzern zunächst mit seinem Versuch gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn kündigte allerdings an, vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) in Berufung zu gehen.
Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage.
Verhandlungsführer Florian Weh
Im "Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern".
Dieser Weg steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war. Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag (9. Januar) zu erwarten.
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GDL-Chef Claus Weselsky zeigte sich erleichtert über die Entscheidung der beiden Kammern nach den Verhandlungen des Arbeitsgerichts. "Aber Sie wissen, dass das ganze Verfahren in die zweite Instanz geht." Erst danach gebe es Gewissheit in der Frage, ob gestreikt werden könne oder nicht.
Sollte die Bahn auch vor dem Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag (12. Januar) erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2 Uhr bis Freitagabend um 18 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.
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Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehmen unter anderem um mehr Geld. Knackpunkt ist aber die Forderung der Gewerkschaft nach einer Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter:innen von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa