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Gesetzliche Pflicht

Gerichtsurteil: Lidl muss alte Elektro-Kleingeräte zurücknehmen

  • Veröffentlicht: 01.04.2025
  • 12:54 Uhr
  • Michael Reimers
Alte Handys und Smartphones liegen in einem Container, ehe sie geschreddert werden.
Alte Handys und Smartphones liegen in einem Container, ehe sie geschreddert werden. © Julian Stratenschulte/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Lebensmitteldiscounter Lidl erzielt, der sich geweigert hatte, ausgediente Elektro-Kleingeräte zurückzunehmen. Dazu ist der Einzelhandel gesetzlich verpflichtet.

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Inhalt

Das Europarecht schreibt bereits seit mehreren Jahren vor, dass der Handel gebrauchte Elektrokleingeräte der Verbraucher:innen zur fachgerechten Entsorgung zurücknehmen muss. Der Lebensmitteldiscounter Lidl weigerte sich, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und wurde deshalb von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verklagt.

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Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte nun im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes und entschied, Lidl müsse ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen (Aktenzeichen: AZ 9 U 1090/24). Nach Mitteilung der Kläger hatte der Discounter versucht, die geltende Rücknahmepflicht von alten Elektrokleingeräten für den Lebensmittelhandel im Elektrogesetz als verfassungswidrig einstufen zu lassen.

EU-Richtlinie ist auch in Deutschland geltendes Gesetz

In seinem Urteil habe das OLG Koblenz festgestellt, heißt es weiter in der Pressemitteilung der DUH, dass es sich bei der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Elektrokleingeräte durch Unternehmen wie Lidl nicht um eine willkürliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen handele. Stattdessen sei die Rücknahmepflicht durch das Europarecht in der Richtlinie 2012/19/EU gedeckt, ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes könne nicht festgestellt werden.

"Supermärkte machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen verkauften Produkte übernehmen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Eine Revision gegen das Urteil habe das OLG Koblenz nicht zugelassen. Lidl könne jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

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Den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge habe Deutschland 2023 nur 29,5 Prozent statt der gesetzlich vorgeschriebenen 65 Prozent Elektroschrott gesammelt. Um dieses massive Umweltproblem in den Griff zu bekommen, seien unkomplizierte, verlässliche Sammelstellen im Einzelhandel wichtig, so Metz und kündigte an: "Wir werden auch in Zukunft weiter überprüfen, ob Lidl und andere Händler sich an Recht und Gesetz halten und im Zweifel für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und unserer Umwelt vor Gericht ziehen."

Wegen der andauernden Unterschreitung der gesetzlichen Sammelquote für Elektroschrott hat die EU nach Angaben der DUH bereits erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet.

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Deutschland verfehlt vorgeschriebene Sammelquote für Elektroschrott

Lebensmitteleinzelhändler in der Europäischen Union mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die selbst permanent Elektro- und Elektronikgeräte im Sortiment haben, sind zur unentgeltlichen Rücknahme von gebrauchten Elektrokleingeräten mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern verpflichtet, wie etwa Wasserkocher, Handys oder Haartrockner.

Da Verbraucher:innen regelmäßig Einzelhändler dieser Art aufsuchen, um dort ihren täglichen Bedarf an Lebensmitteln zu decken, soll darüber die Sammelquote für Elektroaltgeräte erhöht werden.

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Grundlage für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das ElektroG setzt die europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sogenannte WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um.

  • Verwendete Quellen:
  • Pressemitteilung: "Deutsche Umwelthilfe setzt pflichtgemäße Rücknahme von Elektroschrott beim Discounter durch"
  • Bundesumweltministerium: Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
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