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Österreich

Halswirbelbruch auf Wasserrutsche: Freizeitpark muss haften – und wehrt sich

  • Veröffentlicht: 22.01.2025
  • 12:11 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die Fahrt auf einer Wasserrutsche endete für eine Frau aus Deutschland mit einem gebrochenen Halswirbel. (Symbolbild)
Die Fahrt auf einer Wasserrutsche endete für eine Frau aus Deutschland mit einem gebrochenen Halswirbel. (Symbolbild)© Birute Vijeikiene / Adobe Stock

In dem Outdoor-Freizeitpark "Area 47" in Österreich verletzte sich eine Besucherin aus Deutschland bei einer Rutschpartie auf einer Wasserrutsche schwer – trotz Schutzkleidung. Der Freizeitpark allerdings sieht sich nicht in der Verantwortung.

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Inhalt

  • Siebter Halswirbel gebrochen
  • "Risiken bewusst in Kauf genommen"
  • Park soll 70.000 Euro zahlen

Eine Frau aus Deutschland wäre im Juli 2024 fast auf einen Rollstuhl angewiesen gewesen, nachdem sie in Österreich einen Outdoor-Freizeitpark in Haiming/Ötztal-Bahnhof besucht hatte und sich dort beim Benutzen einer Wasserrutsche schwer verletzt hatte. Der Fall landete vor Gericht, da die "Area 47" der Frau die Schuld an dem Unfall zuwies. Nun wird allerdings der Park zur Kasse gebeten.

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Siebter Halswirbel gebrochen

Im Juli 2024 besuchte die Frau aus Deutschland den Freizeitpark im Ötztal (Bezirk Imst). Der Besucherin waren die Attraktionen des Parks bis dahin unbekannt, sie entschied sich zunächst für die Wasserrutsche. Hierfür zog sie auch die Schutzausrüstung an, die der Park bereitstellte. Diese bestand offenbar aus einem Kunststoffhelm und einer Schwimmweste.

Nach dem Start auf der Wasserrutsche in der Schutzmontur verlor die Frau offenbar die Kontrolle und drehte sich in der Luft, schreibt das österreichische Medium "Kosmo". Danach sei sie bis zu fünf Meter tief ins Wasser gefallen. Während des Fluges wurde ihr Kopf offenbar erst nach hinten gezogen, beim Aufprall dann auf ihre Brust gedrückt. Dabei habe sie sich den siebten Halswirbel gebrochen und sei anschließend, ohne Luft zu bekommen, im Wasser getrieben.

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"Risiken bewusst in Kauf genommen"

Die Deutsche musste nach dem Unfall operiert werden. Dabei wurden ihre Stimmbänder verletzt und sie musste erst wieder sprechen lernen. Im drastischsten Fall hätte sie für immer auf einen Rollstuhl angewiesen sein können, denn bei Verletzungen an der Wirbelsäule und den Halswirbeln ist dies durchaus möglich.

Der Tiroler Freizeitpark "Area 47" allerdings weist jegliche Schuld von sich. So würden die Nutzer:innen der Rutsche mit einem Schild ausreichend auf die Gefahren hingewiesen und die "Risiken wären demnach bewusst in Kauf genommen" worden, schreibt die "Tiroler Tageszeitung".

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Park soll 70.000 Euro zahlen

Dem widerspricht der Anwalt der Geschädigten, da seine Mandantin nicht für die Nutzung der Rutsche eingewiesen worden sei. Zudem geht aus einem Gutachten hervor, dass möglicherweise die Schutzkleidung des Parks den Unfall mit verursacht haben könnte, schreibt "Kosmo".

Daher hat nun der Park für Spät- und Dauerfolgen der Betroffenen aufzukommen. Zudem sprach ihr das Landgericht knapp 70.000 Euro zu.

Allerdings sei der Park in Berufung gegangen. Offenbar halte der Geschäftsleiter des Freizeitparks "nicht viel vom Gutachten", wie die " Tiroler Tageszeitung" berichtet.

  • Verwendete Quellen:
  • "Tiroler Tageszeitung": Freizeitspaß endete mit Wirbelbruch: Warum die Area 47 nun haftet
  • Kosmo: "Halswirbel gebrochen: Frau klagt wegen gefährlicher Wasserrutsche"
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