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Erneuter Anstieg

Immer mehr Asylbewerber erhalten staatliche Leistungen

  • Veröffentlicht: 10.10.2024
  • 16:45 Uhr
  • dpa
Die Zahl der Leistungsbezieher stieg gegenüber 2022 um rund acht Prozent.
Die Zahl der Leistungsbezieher stieg gegenüber 2022 um rund acht Prozent.© Uli Deck/dpa

Menschen aus Syrien und der Türkei erhielten 2023 am häufigsten Asylbewerberleistungen. Die Zahl ist insgesamt gestiegen - doch es gibt einen Unterschied zu 2022.

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Inhalt

Die Zahl der Asylbewerber, die Leistungen vom Staat erhalten, ist 2023 erneut gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt bezogen Ende vergangenen Jahres 522.700 Personen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Im Video: Zahl der Flüchtlinge in Deutschland erreicht Höchststand

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Acht Prozent mehr Bezieher:innen von Leistungen gegenüber 2022

Die Zahl der Leistungsbezieher stieg gegenüber 2022 um rund acht Prozent. "Damit setzte sich der Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fort", berichtete das Amt. Von 2021 auf 2022 war die Zahl der Leistungsempfänger aber deutlich stärker gestiegen, nämlich um 22 Prozent.

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen.

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28 Prozent minderjährige Leistungsbezieher:innen

66 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2023 waren männlich. 28 Prozent waren minderjährig. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien und die Türkei mit jeweils 15 Prozent aller Leistungsberechtigten. Danach folgten Afghanistan (11 Prozent) und der Irak (8 Prozent). 5 Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2023 stammten aus der Ukraine.

Besondere Leistungen neben Regelleistungen

Neben den Regelleistungen können auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Ende 2023 erhielten rund 274.500 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

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