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Umwelt und Mobilität

Klage abgewiesen: BMW darf Verbrenner auch nach 2030 verkaufen

  • Veröffentlicht: 08.02.2023
  • 18:08 Uhr
  • Stefan Kendzia

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) musste eine Niederlage einstecken: Die Klage gegen den bayerischen Autobauer BMW wurde abgewiesen. So soll es den Motorenwerken auch nach 2030 noch möglich sein, Autos mit klassischen Verbrennermotoren zu verkaufen. Die DUH kann Berufung einlegen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsche Umwelthilfe forderte Unterlassungserklärung von BMW.

  • Klage gegen BMW abgewiesen: Auch nach 2030 dürfen die Bayern Verbrenner verkaufen.

  • Deutsche Umwelthilfe kann Berufung einlegen.

Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist - den Autobauer BMW dürfte es freuen, dass am 8 Februar die Klage der DUH gegen die Motorenwerke abgeschmettert wurde. Laut "Spiegel" sollte BMW eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der der Autobauer auf den Verkauf von Diesel- und Benzinmotoren nach 2030 verzichten sollte.

Persönlichkeitsrechte gefährdet

Der Ausstoß von Treibhausgasen greife schließlich in das allgemeine Persönlichkeitsreicht ein, so die DUH. Das Landgericht München ist allerdings der Meinung, dass das Persönlichkeitsrecht nicht a priori ausgeschlossen ist - Ansprüche seien allerdings derzeit unbegründet.

BMW selbst sieht keinen Handlungsbedarf, da sich das Unternehmen auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen umfassend befolgt. Mit einer ähnlichen Klage gegen Mercedes-Benz konnte die DUH ebenfalls keinen Sieg einfahren - das Urteil gegen VW steht noch aus.

Mit ihrer Klage verweist die DUH auf die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens: In der EU sollen ab 2035 keine Verbrenner mehr zugelassen werden dürfen, damit die Klimaziele umgesetzt werden können.

  • Verwendete Quellen:
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