Weniger Abgeordnete im Parlament
Kleinerer Bundestag könnte bis zu 125 Millionen Euro einsparen
- Veröffentlicht: 01.08.2024
- 16:53 Uhr
- dpa
Nach der nächsten Bundestagswahl sollen weniger Abgeordnete im Parlament sitzen. Eine Schätzung von Wirtschaftsforschern zeigt, welche Kosten dadurch eingespart werden könnten.
Ein infolge der Wahlrechtsreform geschrumpfter Bundestag wäre einer Analyse zufolge für den Bund jedes Jahr bis zu 125 Millionen Euro günstiger als bisher. Das geht aus einer Untersuchung des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln hervor.
Im Video: Hauptsächlicher Verlierer der Wahlrechtsreform ist die CSU
Über 100 Abgeordnete weniger im Bundestag
Die Bundesregierung hatte das Wahlrecht 2023 reformiert, um ein weiteres Wachsen des Parlaments zu verhindern und die Sitzzahl zu deckeln. So sollen nach der nächsten Bundestagswahl nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen, aktuell sind es 733. Laut IW kann dadurch pro Jahr eine dreistellige Millionensumme gespart werden.
Jährlich allein 13 Millionen Euro weniger an Diäten
In diesen Bereichen könnte den Wirtschaftsforscher:innen zufolge so am meisten gespart werden: Da künftig gut 100 Abgeordnete weniger im Parlament sitzen würden, fallen demnach jährlich 13 Millionen Euro weniger an Diäten an. Am größten wäre die Ersparnis mit etwa 45 Millionen bei Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen in den Abgeordnetenbüros. Je nachdem, wie viele Parteien in den Bundestag einziehen, könnten die Geldleistungen an die Fraktionen den Schätzungen zufolge pro Jahr um bis zu 20 Millionen Euro sinken. Auch bei Reisen und Büroausstattung wie Schreibtischen und Computern sowie dem Fuhrpark des Parlaments wäre mit deutlich zurückgehenden Kosten zu rechnen.
Andere Posten des Bundestags-Haushalts blieben durch die Reform jedoch unverändert. So sei es unwahrscheinlich, dass der Bund sich von größeren Teilen seiner Immobilien trennen würde, sagt IW-Experte Björn Kauder.
Fünf-Prozent-Hürde ohne sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht geprüft und dieses daraufhin für weitgehend verfassungskonform erklärt. Nur die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz. Nach dieser Regel fällt die Grenze für den deutschlandweiten Anteil der Zweitstimmen für jene Parteien weg, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Das Gericht hat entschieden, dass die von der Reform gestrichene Grundmandatsklausel so lange in Kraft bleibt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Ändert sich bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt.