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Länder stellen klare Forderungen

Kritik an Cannabis-Gesetz: 50 Gramm pro Monat zu viel für Eigenbedarf

  • Veröffentlicht: 15.11.2024
  • 12:21 Uhr
  • dpa
Das Cannabis-Gesetz wird weiterhin hitzig debattiert.
Das Cannabis-Gesetz wird weiterhin hitzig debattiert. © IMAGO/Westend61

Kiffen ist für Volljährige in Deutschland inzwischen in Grenzen erlaubt. Das sehen Innenministerien der Länder schon länger mit Sorgen - und formulieren jetzt neue Forderungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Legalisierung von Cannabis stößt auf Kritik wegen der praktischen Umsetzung.

  • Der Innenausschuss des Bundesrats fordert Regelungen für besseren Gesundheitsschutz und Klarheit in der Vollzugspraxis.

  • Die Begrenzung der Abgabemenge von Cannabis und Entsorgungsmöglichkeiten sind umstritten.

Nach der Legalisierung von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben wird unter den Ländern weitere Kritik wegen der praktischen Umsetzung laut. Der Innenausschuss des Bundesrats erläuterte in Empfehlungen für die nächste Sitzung der Länderkammer, es bedürfe Regelungen zum besseren Gesundheitsschutz, zur Beseitigung von Unklarheiten in der Vollzugspraxis und zur Vernichtung von Cannabis. Erklärtes Ziel sei, die regulierte Abgabe an Erwachsene zu ermöglichen und illegalen Drogenhandel einzudämmen. "Diese Ziele lassen sich derzeit mit den gesetzlichen Vorgaben in der Praxis nicht umsetzen."

150 Joins noch Eigenbedarf?

Konkret fordert der Innenausschuss unter anderem genauere Vorschriften für Vereine, in denen Erwachsene Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können. So solle die zulässige Abgabemenge "auf ein bedarfsgerechtes Maß" reduziert werden. Die Begrenzung auf 50 Gramm pro Monat, die etwa 150 Joints ergebe, "übersteigt den Bedarf eines Gelegenheitskonsumenten um ein Vielfaches und begründet die Sorge, dass erhebliche Mengen an den Schwarzmarkt abgegeben werden könnten".

Im Video: Schwierige Beschaffung - Schwarzmarkt boomt trotz Teil-Legalisierung von Cannabis

Gefordert werden auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten für nicht weitergabefähiges Cannabis, wie es in der Empfehlung des Innenausschusses für eine Stellungnahme des Bundesrats zu einer Änderung des Cannabis-Gesetzes heißt. Darin geht es eigentlich um Regelungen zum Anbau von Nutzhanf in der Landwirtschaft.

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Seit 1. Juli können nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Es gelten aber zahlreiche Auflagen. Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.

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