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Landtagswahlen am 8. Oktober

Landtagswahlen 2023 in Bayern und Hessen: So funktioniert die Briefwahl

  • Veröffentlicht: 31.08.2023
  • 16:51 Uhr
  • Stefan Kendzia
Am 8. Oktober wird in Bayern und Hessen gewählt. Vorab hat jede:r Wahlberechtigte die Möglichkeit, seine Stimme auch bequem per Briefwahl abzugeben.
Am 8. Oktober wird in Bayern und Hessen gewählt. Vorab hat jede:r Wahlberechtigte die Möglichkeit, seine Stimme auch bequem per Briefwahl abzugeben.© Sven Hoppe/dpa

Am 8. Oktober finden sowohl in Bayern als auch im Nachbar-Bundesland Hessen Landtagswahlen statt. Damit man seinem Wahlrecht problemlos nachkommen kann, gibt es zur Stimmabgabe nicht nur die Wahlkabine. Immer beliebter wird die Briefwahl. Gut, wenn man weiß, wie das funktioniert.

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Wählen, Stimme abgeben, Einfluss auf die Politik nehmen - ein ganz besonderes und wertvolles Recht, um das uns viele nicht-demokratische Länder beneiden. Wer am Wahltag verhindert ist, hat auch die Möglichkeit zur Briefwahl. So gibt es keine Ausreden mehr, seine Stimme nicht abzugeben.

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Stimmabgabe per Briefwahl - immer beliebter

Am 8. Oktober kann in den Bundesländern Hessen und Bayern jede:r Wahlberechtigte seine Stimme im Sinne der Demokratie abgeben und Einfluss auf die Parteienlandschaft und die Politik im eigenen Bundesland nehmen. Ganz bequem und immer beliebter ist dabei die Stimmabgabe per Briefwahl. Laut Deutscher Presse-Agentur rechnen Experten wie Parteien damit, dass die Wahl in Bayern mit ihren rund 9,4 Millionen Wahlberechtigten einen Rekordwert bei Briefwählern erreichen wird. "Früher hatte der Gang zum Wahllokal am Sonntag was Rituelles, und gerade auf dem Land hatte es auch was von sozialer Kontrolle, es ging auch darum, dort gesehen zu werden. Das ist heute aufgeweicht", so Politikwissenschaftlerin Sabrina Mayer. Was es in den jeweiligen Bundesländern zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

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Briefwahl in Bayern

Die Wahlbenachrichtigungen erreichen die Wähler:innen in Bayern automatisch ab dem 28. August. Bis 17. September sollte jede:r in Bayern seine Unterlagen erhalten haben. Wenn nicht, dann sollten sich die betreffenden Personen an das örtliche Wahlamt wenden.

Mit der Wahlbenachrichtigung hat nun jede:r die Möglichkeit, seine Briefwahlunterlagen anzufordern. Einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und an die Stadt oder Gemeinde schicken oder direkt vorbeibringen. Manche Städte oder Gemeinden bieten aber bereits ein solches Formular im Internet an. Im Inland dauert der Versand der Briefwahlunterlagen im Anschluss etwa eine Woche. Darin enthalten ist der Stimmzettel, den man dann ausgefüllt in den dafür vorgesehenen Umschlag steckt. Dieser wiederum dann in den roten Umschlag und ab damit zur Stadt oder Gemeinde - natürlich mit dem nötigen Vorlauf. Innerhalb Deutschlands sollte das grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl geschehen.

Jede:r Wahlberechtigte kann sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse senden lassen - selbst an den Urlaubsort. Sobald der Stadt oder Gemeinde alle Angaben vorliegen, versendet sie die Briefwahlunterlagen. Diese können auch direkt bei der Stadt oder Gemeinde abgeholt werden. Auch die Wahl kann direkt vor Ort erfolgen - die Stadt oder Gemeinde verwahrt die Stimmzettel dann bis zum Wahltag.

Briefwahl in Hessen

Wie im Nachbarland Bayern kann ab dem 28. August offiziell per Briefwahl gewählt werden. Denn ab diesem Tag werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, mit denen die Briefwahl wiederum beantragt werden kann. Wo man in Hessen dann die Briefwahlunterlagen anfordern kann, erfahren die Wahlberechtigten auf der Wahlbenachrichtigung selbst. Auf jeden Fall muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und im Anschluss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden.

Alternativ kann man die Briefwahl in Hessen auch online beantragt werden. Entsprechende Informationen findet man auf der Wahlbenachrichtigung oder auf der Website der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich - eine persönliche Beantragung im Bürgerbüro allerdings schon. Wenn man schon vor Ort ist, dann kann man auch gleich seine Stimme abgeben. Wenn man selbst verhindert ist, kann auch eine Vertrauensperson die Briefwahlunterlagen abholen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht notwendig.

Ist die Briefwahl beantragt, bekommen die Wahlberechtigten den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl, auf dem diese erklärt wird. Nachdem auf dem Stimmzettel abgestimmt wurde, steckt man diesen in den vorgesehenen Umschlag - dieser wiederum kommt dann in den Wahlbriefumschlag zusammen mit dem Wahlschein und wird an die Stadt oder Gemeinde zurückgeschickt.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag am 8. Oktober, um 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingegangen sein. Deshalb empfiehlt es sich, den Stimmzettel ein paar Tage vor dem Wahlsonntag ausgefüllt an die aufgedruckte Adresse zu senden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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