Höhere Beiträge und Entlastungen
Lauterbachs Pflegereform: Diese Änderungen kommen auf Rentner, Familien und Kinderlose zu
- Aktualisiert: 08.04.2023
- 08:20 Uhr
- Anne Funk
Um die Pflegeversicherung zu finanzieren, müssen sich viele Bürger:innen zukünftig auf höhere Beiträge einstellen. Die steigenden Kosten der Pflege aufzufangen sei Aufgabe der Solidargemeinschaft, so Gesundheitsminister Lauterbach.
Die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde am Mittwoch (5. April) vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Damit sollen die Finanzen der Pflegeversicherung vorerst bist 2025 stabilisiert werden. Ab dem 1. Juli steigt dafür der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte, für Personen ohne Kinder sogar noch etwas stärker. Mehr Geld gibt es ab 2024 für Pflegebedürftige zu Hause und im Heim, auch sollen Arzneimittel-Engpässe wirksamer vermieden werden.
Lauterbach: Kosten guter Pflege steigen
"Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen", argumentierte Lauterbach. "Sowohl in den Heimen, aber ganz besonders auch bei der Pflege zu Hause müssen wir die Leistungen verbessern."
Gleichzeitig müsste die Finanzierung der Pflege stabilisiert werden. "In einer menschlichen Gesellschaft muss uns die Pflege Hochbetagter mehr wert sein. Dass immer mehr Menschen nach einem arbeitsreichen Leben in die Sozialhilfe abrutschen, werden wir nicht akzeptieren", so der Bundesgesundheitsminister.
In einer menschlichen Gesellschaft muss uns die Pflege Hochbetagter mehr wert sein.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister
Das sind die Kernpunkte der Pflegereform:
Pflegebeitrag:
- Für Kinderlose steigt der Beitrag auf vier Prozent des Bruttolohns (bisher 3,4 Prozent), für Personen mit einem Kind auf 3,4 Prozent (bisher 3,05 Prozent), der enthaltene Arbeitgeberanteil soll auf 1,7 Prozent steigen (bisher 1,525 Prozent).
- Für größere Familien soll der Beitrag für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlich gesenkt werden - schrittweise je Kind. Künftig müssen Arbeitnehmer:innen mit zwei Kindern 1,45 Prozent zahlen, mit drei Kindern 1,2 Prozent, mit vier 0,95 Prozent und mit fünf oder mehr Kindern 0,7 Prozent. Hinzu kommt jeweils der Arbeitgeberanteil von 1,7 Prozent. Wenn alle Kinder aus der Erziehungszeit heraus sind, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag von insgesamt 3,4 Prozent.
- Rentner:innen und Selbständige müssen ebenfalls den Ein-Kind-Satz von 3,4 Prozent zahlen. Allerdings entfällt bei ihnen der Arbeitgeberanteil, sodass sie für den gesamten Beitrag selbst aufkommen müssen.
Pflege zu Hause:
- Ab 1. Januar 2024 soll das Pflegegeld um fünf Prozent steigen, ebenso die Beträge für Sachleistungen. Je nach Pflegegrad handelt es sich um 316 bis 901 Euro im Monat.
Pflege im Heim:
- Ab 1. Januar 2024 sollen die Entlastungszuschläge für Bewohner:innen erhöht werden. Damit wird der Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher fünf Prozent gedrückt, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln:
- Damit Ausfälle bei bestimmten Arzneimitteln vermieden werden, sollen Preisregeln gelockert und dadurch Lieferungen nach Deutschland attraktiver werden. Hersteller sollen bei Kindermedikamenten den Preis um bis zu 50 Prozent erhöhen dürfen, europäische Hersteller sollen stärker zum Zug kommen.
- Als Sicherheitspuffer sind Vorgaben zu mehrmonatigen Vorräten geplant.
- Verwendete Quellen:
- Bundesgesundheitsministerium: "Reform der Pflegeversicherung: mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege"
- Nachrichtenagentur dpa