"Nichts im Gesetz würde das verhindern"
Nach Anklage: Theoretisch könnte Trump auch aus dem Gefängnis kandidieren
- Aktualisiert: 09.04.2023
- 20:55 Uhr
- Lena Glöckner
Donald Trump wird in New York wegen dubioser Zahlungen der Prozess gemacht. Doch was bedeutet das für seine Präsidentschaftskandidatur?
Es ist ein historischer Vorgang mit immenser politischer Sprengkraft. Zum ersten Mal überhaupt klagt eine Staatsanwaltschaft einen Ex-Präsidenten der Vereinigten Staaten an. Dieser Ex-Präsident ist der Republikaner und aktuelle Präsidentschaftsbewerber Donald Trump. Sollte Trump tatsächlich schuldig gesprochen werden, halten Rechtsexpert:innen der "New York Times" im Maximalfall eine Haftstrafe von vier Jahren für möglich. Allerdings würde eine Verhaftung Trumps Präsidentschaftskandidatur nicht unbedingt direkt beenden.
Im Video: Trump wittert nach Anklage den Niedergang der USA: "Sind jetzt ein Dritte-Welt-Land".
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Sollte es tatsächlich zur Verhaftung kommen, könnte der 76-Jährige sogar aus dem Gefängnis heraus kandidieren. "Nichts im Gesetz würde das verhindern", erklärte Michael W. McConnell, Direktor des Zentrums für Verfassungsrecht an der Stanford Law School in Kalifornien, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).
Denn: In Artikel 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten sind lediglich drei Bedingungen aufgeführt, die erfüllt sein müssen, damit eine Person zum Präsidenten der USA gewählt werden kann: Die Person muss in den USA geboren sein, mindestens 35 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz seit 14 Jahren in den USA haben. Weder werden Angaben zu einer aktuellen Haftstrafe, noch zu einer kriminellen Vergangenheit gemacht.
Sollte Trump auch für Aufstand angeklagt werden, wird es eng
Die Staatsanwaltschaft in New York hatte jahrelang in der Sache ermittelt und schließlich eine sogenannte Grand Jury eingesetzt, die nun dafür stimmte, Trump anzuklagen. Mehrere US-Medien, darunter der Fernsehsender CNN, berichteten, es gehe um mehr als 30 Anklagepunkte.
Verfassungsrechtler McConnell erklärte dem RND, dass es in der Mehrzahl der Fälle keinen Unterschied mache, für welchen Anklagepunkt Trump verurteilt würde - "es sei denn, er würde wegen eines Aufstands verurteilt". Im 14. Zusatz zur US-Verfassung heiße es demnach, dass niemand ein öffentliches Amt bekleiden darf, der "an einem Aufstand oder Aufruhr" gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten "teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt hat".
Sollte Trump also doch noch für seine Beteiligung am Sturm auf das Kapitol angeklagt werden, wird es eng mit der US-Präsidentschaft. Er hatte seine Bewerbung vor mehreren Monaten angekündigt.
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