Bundestag greift durch
Immunität von AfD-Abgeordneten Gnauck aufgehoben
- Aktualisiert: 17.05.2024
- 12:26 Uhr
- dpa
Erneut hebt das Parlament die Immunität eines AfD-Abgeordneten auf, um Ermittlungen zu ermöglichen. Der sieht darin einen Versuch, die Wahlchancen seiner Partei zu verschlechtern.
Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen. Das Parlament stimmte am Abend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses.
Im Video: Razzia gegen Bystron - Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten auf
Razzia gegen Bystron: Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten auf
Weitere Aufhebung der Immunität innerhalb der AfD binnen Stunden
Erneute Aufhebung der Immunität bei der AfD innerhalb kürzester Zeit: Gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative Hannes Gnauck erteilten die Abgeordneten die "Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens". Die Jugendorganisation der AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz im April 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Dagegen ist beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage anhängig.
Der frühere Soldat wurde vom MAD als "Extremist" eingestuft
Über die Hintergründe der Aufhebung der Immunität von Gnauck wurde zunächst nichts bekannt. Es soll wohl um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Das hatten Politiker anderer Parteien bereits scharf kritisiert, nachdem bekannt geworden war, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr den früheren Soldaten als "Extremisten" eingestuft hatte.
Gnauck selber, der von 2014 nach 2021 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr war, erklärte am Abend, er habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits vor Wochen angeboten, seine Immunität aufzuheben, um im Raum stehende Vorwürfe auszuräumen. Bas habe ihn damals wissen lassen, dass dieser Schritt nicht notwendig sei. Nun werde kurz vor der EU-Wahl "ohne ersichtlichen Anlass" seine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem seit drei Jahren ruhenden Verfahren zu ermöglichen.
Gnauck soll sich nichts vorzuwerfen haben
"Die fälschliche Darstellung von Oppositionspolitikern als korrupt oder kriminell soll offensichtlich die Ergebnisse der AfD verschlechtern. Dieses Vorgehen ist demokratie- und rechtsstaatsschädigend", erklärte der Politiker. Er habe sich nichts vorzuwerfen und werde die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten.
Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde heute dessen Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.