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In Gastbeitrag

Nach Maaßen-Klage: Haldenwang betont Grenzen der Meinungsfreiheit

  • Aktualisiert: 02.04.2024
  • 11:43 Uhr
  • Lena Glöckner
Thomas Haldenwang hat in einem Gastbeitrag auf die Klage seines Vorgängers reagiert.
Thomas Haldenwang hat in einem Gastbeitrag auf die Klage seines Vorgängers reagiert.© REUTERS

Die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die verteidigt werden müssen, schreibt Verfassungsschutzpräsident Haldenwang in einem Gastbeitrag. Damit spricht er indirekt die Kontroversen um seinen klagenden Vorgänger an.

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Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hat Kritik an seiner Behörde als "Gesinnungspolizei" oder "Regierungsschutz" zurückgewiesen. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unterstrich er die Bedeutung der Meinungsfreiheit in Deutschland, betonte jedoch auch, dass diese Freiheit auch Grenzen habe. 

Die "verfassungsschutzrechtliche Relevanz von Äußerungen" hänge nicht nur von ihrer Strafbarkeit ab, so Haldenwang in seinem Text. Auch Meinungsäußerungen, die nicht strafrechtlich relevant seien, könnten für den Verfassungsschutz von Bedeutung sein, insbesondere wenn sie darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben.

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Ohne einen direkten Bezug herzustellen, erwähnte Haldenwang auch die jüngsten Kontroversen um die Überwachung von Hans-Georg Maaßen, Haldenwangs Vorgänger. Am Montag (1. April) wurde bekannt, dass der Vorsitzende der rechtskonservativen Werteunion gegen seine Beobachtung klagt. Ende Januar wurde öffentlich, dass das BfV Daten über ihn in seinem Informationssystem zu Rechtsextremismus speichert. Maaßen warf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nun vor, den Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungsgegnern einzusetzen.

"Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief"

Haldenwang schrieb dazu nun in der "FAZ": "Die Meinungsfreiheit ist von daher kein Freibrief, sich der - gerichtlich kontrollierten - verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung und Bewertung entziehen zu können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vorliegen."

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Wenn etwa Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung attackiert würden, könnten diese Äußerungen als gegen die Grundordnung gerichtet gewertet werden. Als Beispiele nannte Haldenwang eine Verletzung der Menschenwürde von Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure oder eine Eskalation demokratischer Proteste zu aggressiver, systematischer Delegitimierung staatlichen Handelns bis hin zu Gewaltaufrufen.

Haldenwang wies auch den Vorwurf zurück, dass seine Behörde zu präsent in den Medien sei. Die Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen und Gefahren für die Demokratie sei Teil des gesetzlichen Auftrags des BfV, um eine informierte politische Debatte zu ermöglichen, so Haldenwang. "Außerdem müssen wir leider konstatieren: In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute."

  • Verwendete Quellen:
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urn:newsml:dpa.com:20090101:241221-911-002519
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