100 Milliliter pro Flüssigkeitsbehälter
Neue Handgepäckregelungen in der EU: Das hat sich geändert
- Aktualisiert: 08.08.2024
- 17:59 Uhr
- Daniela Z.
Die EU hat die Ausnahmeregelung für größere Flüssigkeitsmengen im Handgepäck an Flughäfen mit CT-Scannern wegen technischer Mängel der Geräte aufgehoben. Ab dem 1. September sind wieder nur Flüssigkeiten bis zu 100 Millilitern im Handgepäck erlaubt.
Das Wichtigste in Kürze
Wegen technischer Probleme bestimmter CT-Scanner hat die EU die Erlaubnis für größere Flüssigkeitsmengen im Handgepäck aufgehoben.
Ab dem 1. September dürfen nur noch Flüssigkeiten bis zu 100 Millilitern im Handgepäck mitgeführt werden.
Flughafenverbände fordern schnelle Maßnahmen zur Wiederherstellung der vorherigen Regelungen.
CT-Scanner sei Dank? Handgepäck-Scanner auf Basis der Computertomografie - daher die Abkürzung CT - gelten als bahnbrechende Lösung gegen lange Warteschlangen bei der Sicherheitskontrolle an Flughäfen. Mit ihrer Hilfe müssen Flüssigkeiten und elektronische Geräte nicht mehr ausgepackt werden, was die Kontrollen deutlich schneller macht.
An folgenden deutschen Flughäfen werden die Scanner benutzt: Hamburg, Hannover, Berlin-Brandenburg, Frankfurt am Main, Köln-Bonn, Düsseldorf, Stuttgart und München.
Ein weiterer Vorteil der Scanner: Seit April 2024 durften Passagiere an Kontrollspuren mit CT-Scannern auch größere Mengen an Flüssigkeiten mitnehmen. 330 statt 100 Milliliter Flüssigkeiten im Handgepäck durfte man mitführen.
Diese Ausnahmeregelung wurde von der EU-Kommission am 29. Juli wieder aufgehoben. Ab dem 1. September dürfen wieder nur noch Flüssigkeiten bis zu 100 Milliliter ins Handgepäck, unabhängig von der Art der Kontrolle. Das geht aus einem Beschluss der EU-Kommission hervor.
Im Video oben erfahren Sie, wer diese neue Regelung kritisiert.
100 Milliliter Flüssigkeit im Handgepäck: Das sind die Gründe für die neue Regelung
Laut dem Branchenportal "Aerotelegraph" soll die Aufhebung der Sonderregelung für Flüssigkeiten im Handgepäck auf technische Mängel bestimmter CT-Scanner-Modelle eines Herstellers zurückzuführen sein. Deshalb habe die EU-Kommission bereits eine Überprüfung dieser Geräte veranlasst.
Für die Dauer der Überprüfung hat die EU-Kommission die Nutzung der betroffenen Scanner eingeschränkt. Wann diese Einschränkungen aufgehoben werden, ist momentan ungewiss. Laut "Aerotelegraph" könnte die Überprüfung einige Monate dauern. Danach soll die 330-Milliliter-Regelung wieder in Kraft treten.
- Verwendete Quellen:
- European Union: "Document 32024D2109"
- Spiegel Online: "Warum an deutschen Airports CT-Scanner fehlen"