Digitale Verkaufsplattformen
Neues Gesetz: Darauf müssen Online-Verkäufer bei eBay, Amazon und Co. achten
- Aktualisiert: 11.01.2023
- 17:01 Uhr
- Clarissa Yigit
Auf den beliebten Online-Plattformen wie Ebay und Co. müssen zukünftig private Veräußerungen versteuert werden. Diese ist eine weitere Neuerung für das Jahr 2023. Vor allem Vielverkäufer:innen werden dann zur Kasse gebeten.
Das Wichtigste in Kürze
Künftig gilt eine neue Meldepflicht für Betreiber von Verkaufsplattformen im Internet.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) soll sicherstellen, dass private Verkäufer:innen auch tatsächlich Steuern für ihre Geschäfte entrichten. Nichtsdestotrotz missinterpretieren Menschen oft Paragraphen. Es mangelt an einer Erklärung der Gesetze.
Wer mehr als 30 Verkäufe und 2.000 Euro im Jahr verdient, muss den vollen Gewinn versteuern.
Wer kennt sie nicht, die Online-Plattformen wie Ebay, Etsy, Vinted oder Momox. Hier hat sicherlich schon ziemlich jeder einmal neue oder gebrauchte Gegenstände eingestellt und diese zum Verkauf angeboten. Eben etwas Geld nebenher verdient. Aber rentiert sich der Aufwand noch? Künftig sollen nämlich alle privaten Verkäufe auch versteuert werden.
Was ändert sich?
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 10. November 2022 eine neue Meldepflicht für Betreiber von Verkaufsplattformen im Internet. Das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) besagt, dass auch private Verkäufe besteuert werden müssen. Mit diesem Gesetz setzte Deutschland eine EU-Richtlinie um. Das Gesetz gilt ausnahmslos für alle Online-Plattformen. Die bekanntesten sind wohl Ebay, Etsy, Vinted oder Momox.
Wie läuft die Übermittlung ab?
Wenn also auf den besagten Plattformen Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte stattgefunden haben, sind die Betreiber dieser Online-Portale verpflichtet, dies dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Hierbei ist es ganz egal, ob die Geschäfte von professionellen Verkäufer:innen oder Privatpersonen veranlasst wurden. Im Anschluss erhält die zuständige Länderfinanzbehörde die Daten des Bundeszentralamtes und leitet sie per automatisiertem Verfahren an das jeweilige Finanzamt weiter.
Was müssen Nutzer:innen beachten?
Um nun sicherzustellen, dass Nutzer:innen ihre Gewinne auch tatsächlich versteuern, werden in Zukunft die Plattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen ihre Verkäufe automatisch an die Behörden melden, berichtet "Capital".
Allerdings gibt es eine Freigrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr. In diesem Zeitraum dürfen die Einnahmen maximal 2.000 Euro betragen, bis dahin werden Nutzer:innen nicht gemeldet. Erst bei mehr als 30 Verkaufsabschlüssen und der Überschreitung der 2.000 Euro-Grenze sind die Plattformbetreiber gezwungen, eine Meldung abzugeben. Daher ist es ratsam, dass Verkäufer:innen am besten ihre Transaktionen zum späteren Abgleich notieren.
Zunächst beobachten die Behörden allerdings Vielverkäufer:innen. Ob die Daten von Kleinstverkäufer:innen vom Finanzamt mit deren Steuererklärung geprüft werden, ist bisher noch unklar.
Welche Steuern müssen entrichtet werden?
Bisher galt, dass zusätzliche Gewinne in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen, wenn diese mehr als 600 Euro betragen. Bis zu diesem Betrag ist alles steuerfrei – hierbei handelt es sich um die sogenannte Freigrenze.
Bei allem, was über dieser Freigrenze – also über 600 Euro – liegt, auch wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handelt, muss der komplette Gewinn versteuert werden. Diese Angaben müssen die Steuerpflichtigen in der Anlage G "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" eintragen.
Umsatz- oder sogar Gewerbesteuer werden fällig, sobald "im großen Stil verkauft" wird, wie "Capital" beschreibt.
- Verwendete Quellen: