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Biden empört

Oberstes Gericht in Arizona erlaubt Abtreibungsverbot von 1864

  • Veröffentlicht: 10.04.2024
  • 14:07 Uhr
  • Lena Glöckner
Der Oberste Gerichtshof von Arizona hat am Dienstag entschieden, dass der Staat sein Gesetz aus der Bürgerkriegszeit durchsetzen kann: Abtreibungen sind strafbar, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr.
Der Oberste Gerichtshof von Arizona hat am Dienstag entschieden, dass der Staat sein Gesetz aus der Bürgerkriegszeit durchsetzen kann: Abtreibungen sind strafbar, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr.© Matt York/AP/dpa

Ein Abtreibungsgesetz aus dem 19. Jahrhundert könnte in einem US-Bundesstaat wieder in Kraft treten. Präsident Biden übt scharfe Kritik - gleichzeitig spielt ihm die Entwicklung womöglich in die Karten.

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Inhalt

  • Lange Haftstrafen möglich
  • Kritik aus dem Weißen Haus

In Arizona könnte schon bald ein 160 Jahre altes Abtreibungsverbot wieder in Kraft treten. Das Oberste Gericht des US-Bundesstaats entschied am Dienstag (10. April), dass ein Gesetz von 1864 Anwendung finden dürfe, wonach Schwangerschaftsabbrüche selbst in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest untersagt sind. Ausnahmen gelten nur, sollte das Leben der betroffenen Frau in Gefahr sein. Inwieweit das Gesetz vollstreckt werden wird, ist allerdings unklar.

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So setzten die Richter:innen zunächst eine 14-tägige Frist, um möglicherweise noch offene verfassungsrechtliche Fragen vor einer unteren Instanz klären zu lassen. Innerhalb dieser Zeitspanne tritt das Gesetz erst einmal nicht in Kraft. Wegen einer separat laufenden Klage könnte diese Zeitspanne dann noch einmal um weitere 45 Tage verlängert werden. Zudem kündigte die Generalstaatsanwältin von Arizona an, das Gesetz nicht vollstrecken zu wollen. "Ich sage deutlich: Solange ich Generalstaatsanwältin bin, wird in diesem Bundesstaat keine Frau oder kein Arzt wegen dieses drakonischen Gesetzes strafrechtlich verfolgt", teilte die in ihr Amt gewählte Demokratin Kris Mayes mit.

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Lange Haftstrafen möglich

Strafverfolgungsbehörden auf lokaler Ebene würde dies aber nicht unbedingt davon abhalten, dem Gesetz folge zu leisten, hieß es in US-Medien. Abtreibungsbefürworter warnten davor, dass allein diese Unsicherheit schon zu einem stark eingeschränkten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in dem Bundesstaat führen werde. Demnach würden Kliniken die Prozedur aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung schlichtweg nicht mehr durchführen. Bereits jetzt ist Abtreibung in Arizona ab der 15. Schwangerschaftswoche verboten, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr.

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Das Verbot aus dem 19. Jahrhundert kriminalisiert nicht direkt die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, sondern Personen, die ihnen dabei helfen. So könnte etwa ein Arzt oder eine Ärztin zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Zwar war das Gesetz 1973 mit dem landesweit verfassungsmäßig geschützten Recht auf Abtreibung in den USA ungültig geworden, es wurde aber nie wirklich abgeschafft.

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Kritik aus dem Weißen Haus

Rund 50 Jahre später - im Juni 2022 - kippte der Supreme Court dann das wichtige Grundsatzurteil zum landesweiten Abtreibungsrecht. Seitdem liegt die Hoheit über die Gesetzgebung wieder bei den einzelnen Bundesstaaten. Es ist ein rechtlicher Flickenteppich entstanden.

So sind Schwangerschaftsabbrüche in 16 Bundesstaaten inzwischen praktisch verboten, während andernorts eine für deutsche Verhältnisse weiterhin recht liberale Gesetzgebung gilt. In Arizona trat zunächst das fast gänzliche Verbot ab der 15. Schwangerschaftswoche in Kraft, dem dann viel juristisches Tauziehen folgte. Mit der Entscheidung vom Dienstag könnte nun das noch viel striktere Gesetz von 1864 wieder Gültigkeit erlangen.

US-Präsident Joe Biden äußerte umgehend Kritik. Das "grausame Verbot" sei erlassen worden, "bevor Arizona überhaupt ein Bundesstaat war und lange bevor Frauen das Wahlrecht erhielten", hieß es in einer Mitteilung des Weißen Hauses. Das Urteil sei "das Ergebnis der extremen Agenda republikanischer Amtsträger, die sich dafür einsetzen, Frauen ihre Freiheit zu nehmen".

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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