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Patricia Schlesinger feiert Teilerfolg im Rechtsstreit gegen RBB

  • Aktualisiert: 16.07.2025
  • 14:04 Uhr
  • dpa
Der RBB führt einen Rechtsstreit mit seiner ehemaligen Intendantin. (Symbolbild)
Der RBB führt einen Rechtsstreit mit seiner ehemaligen Intendantin. (Symbolbild)© Fabian Sommer/dpa

In der juristischen Auseinandersetzung mit dem RBB erzielt Patricia Schlesinger einen Teilerfolg. Ein Urteil spricht ihr Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für Januar 2023 zu.

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Im Rechtsstreit mit ihrem früheren ARD-Sender RBB hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin sprach Schlesinger mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat.

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Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an. Ob sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, war unklar. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.

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Die Entscheidung von Mittwoch (16. Juli) ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich.

Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.

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