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Weltweite Konsequenzen

Reisewarnungen für den Nahen Osten: Das sollten Urlauber jetzt wissen

  • Aktualisiert: 29.10.2023
  • 14:56 Uhr
  • Stefan Kendzia
Reisewarnung der Bundesregierung gilt für die palästinensischen Gebiete - hier Rafah - den benachbarten Libanon und Teile Ägyptens.
Reisewarnung der Bundesregierung gilt für die palästinensischen Gebiete - hier Rafah - den benachbarten Libanon und Teile Ägyptens.© Abed Rahim Khatib/dpa

Das Auswärtige Amt hat für Israel, die palästinensischen Gebiete, den benachbarten Libanon und Teile Ägyptens eine Reisewarnung herausgegeben - mit Konsequenzen für Urlauber wie Geschäftsreisende.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Auswärtige Amt hat für weite Teile des Nahen Ostens eine Reisewarnung herausgegeben.

  • Betroffen sind Israel, die palästinensischen Gebiete, der benachbarte Libanon und Teile Ägyptens.

  • Eine Reisewarnung gilt generell nicht als Verbot, sondern soll als Hilfestellung verstanden werden.

Vor Reisen nach Israel und in die palästinensischen Gebiete wird aufgrund der Gewalteskalation in der Region gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen. Israel befindet sich formell im Kriegszustand. So lautet die wenig optimistische Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

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Die terroristischen Angriffe der Hamas haben weltweite Konsequenzen

Die terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel hält derzeit die Welt in Atem. Der immer weiter eskalierende Konflikt beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Nahen Osten, sondern hat weltweite Konsequenzen - auf für Urlauber und Geschäftsreisende. Das Auswärtige Amt handelt, indem für Israel, die palästinensischen Gebiete, den benachbarten Libanon und Teile Ägyptens (den Nordsinai) eine Reisewarnung herausgegeben hat. Hierbei gibt es einige Dinge, die man nun beachten sollte. 

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Dies gilt es bei einer Reisewarnung zu beachten:

Eine Reisewarnung gilt generell nicht als Verbot, sondern soll laut "BR24" als Hilfestellung verstanden werden. Denn die letztendliche Verantwortung über Einreise, Verbleib oder Ausreise haben die Besucher:innen selbst zu verantworten. Es empfiehlt sich allerdings dringend, sich auch vor Ort zu informieren, da sich Gefahrenlagen oder auch Gesetze im jeweiligen Land schnell ändern können, ohne dass die Bundesregierung zunächst davon erfährt.

Eine Reisewarnung soll für Reisende eine finanzielle Erleichterung darstellen. Denn mit einer offiziellen Reisewarnung ist der Rücktritt von einer Reise in der Regel kostenfrei möglich. Ebenso haben Veranstalter so die Möglichkeit, Reisen abzusagen. Kommt es in einem Land zu Kriegen und Katastrophen, spricht man von "außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen". Liegt dies vor, dann haben Kunden laut der Verbraucherzentrale Bayern in der Regel das Recht, eine Reise abzusagen und das bereits bezahlte Geld zurückzuerhalten.

Allerdings kann nicht immer kostenfrei von einer gebuchten Reise zurückgetreten werden. Es kommt zum Beispiel auch auf das Buchungsdatum an. Existierte am Tag der Buchung bereits eine Warnung, können sich Reisende nicht einfach umentscheiden, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen. Das entschied zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

  • Verwendete Quellen:
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