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Debatte über Familiennachzug

Streit um Migrationsgesetz: SPD stellt Verfassungsklage in Aussicht

  • Veröffentlicht: 31.01.2025
  • 04:17 Uhr
  • dpa
Die SPD erwägt eine Verfassungsklage gegen das geplante Zustrombegrenzungsgesetz.
Die SPD erwägt eine Verfassungsklage gegen das geplante Zustrombegrenzungsgesetz.© Michael Kappeler/dpa

Wird die AfD der Union heute erstmals bei einem Gesetz zur Mehrheit verhelfen? Die SPD stellt sich darauf ein. Sollte auch der Bundesrat zustimmen, will sie das aber nicht einfach durchgehen lassen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die SPD erwägt eine Verfassungsklage gegen das Zustrombegrenzungsgesetz, falls es beschlossen wird.

  • Die Union hat mit AfD, FDP und BSW eine Mehrheit, sodass eine Zustimmung im Bundestag wahrscheinlich ist.

  • Die SPD sieht die Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus als verfassungsrechtlich problematisch.

Die SPD will gegen das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sollte es von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die von der Union angestrebten Verschärfungen der Migrationsregeln müssten in Teilen "absolut verfassungsrechtlich geprüft werden", sagte SPD-Generalsekretär Matthias Miersch der Deutschen Presse-Agentur. "Insofern halten wir uns diesen Weg auf alle Fälle offen."

Abstimmung im Bundestag: Mehrheit für Gesetzesänderung wahrscheinlich

Der Bundestag will an diesem Freitag (31. Januar) im Bundestag über die Gesetzesänderungen abstimmen lassen. AfD, FDP und BSW haben Zustimmung signalisiert. Die Union hat zusammen mit diesen drei Parteien eine Mehrheit im Bundestag, eine Zustimmung ist also wahrscheinlich. Anschließend müsste dann aber auch noch der Bundesrat darüber entscheiden.

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Kern des Gesetzes ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Das sind häufig Kriegsflüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien. Bei diesem Punkt hat die SPD verfassungsrechtliche Bedenken. "Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich niemals zulassen einen Satz, in dem drinsteht, dass jemand, der hier 10, 15, 20 Jahre lebt - berechtigt - seine Frau nicht nachholen darf", hatte Bundeskanzler Olaf Scholz bereits am Mittwoch (29. Januar) in der ARD-Sendung "Maischberger" moniert.

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