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Stiller Feiertag

Karfreitag: Was hat es mit dem Tanzverbot am Feiertag auf sich?

  • Aktualisiert: 15.04.2025
  • 09:48 Uhr
  • Michael Reimers
Gekochte bunte Ostereier: Lieber selber gestalten, als im Supermarkt kaufen.
Gekochte bunte Ostereier: Lieber selber gestalten, als im Supermarkt kaufen.© iStock / AndreaRR

Viele Arbeitnehmer haben an Ostern vier Tage frei und wollen diese auch mit Feiern füllen. Doch besonders am Karfreitag muss man mit dem Tanzverbot aufpassen.

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Inhalt

  • Wann und wo gilt das Tanzverbot an Ostern?
  • Diese Ausnahmen sind möglich
  • Religionskritiker wollen sich gegen Tanzverbot wehren

An den sogenannten stillen Feiertagen gilt das Tanzverbot, so auch am Karfreitag. Doch was ist trotzdem erlaubt, ohne dass man sich strafbar macht? Während die Länge des Tanzverbots von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen kann, gilt es zumindest tagsüber in ganz Deutschland.

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In Bayern gibt es auf das Jahr verteilt neun stille Feiertage, davon drei an Ostern. In Bayern ist bereits ab Gründonnerstag Vorsicht geboten, denn ab 18 Uhr gilt das Tanzverbot bis zum Ostersamstag um 20 Uhr. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin, Bremen und Hamburg, gibt es auf das Jahr verteilt nur drei Feiertage mit Tanzverbot. Dort gilt es nur am Karfreitag an Ostern.

Wann und wo gilt das Tanzverbot an Ostern?

An allen stillen Feiertagen, wie auch an Allerheiligen, gilt ein Tanzverbot an öffentlichen Orten. Dennoch können Veranstaltungsorte wie Clubs, Diskos und Bühnen öffnen, sie müssen aber besondere Auflagen erfüllen. Die Tanzfläche muss auf jeden Fall leer bleiben und auch das Programm muss an den Tag angepasst sein.

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Während an manchen stillen Tagen in den Tag hineingefeiert werden kann, gilt dies vor allem im Süden Deutschlands nicht für den Karfreitag. Vielerorts gilt das Tanzverbot nämlich bereits ab Donnerstagabend, oder sogar noch früher.

Diese Ausnahmen sind möglich

Ausnahmen sind natürlich auch an Karfreitag möglich. Feste und Feiern, die "Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" sind, dürfen gefeiert werden. Dennoch brauchen diese Feiern auch eine Sondergenehmigung.

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Konzerte und Musikevents können stattfinden, sie müssen jedoch vorher bewertet und genehmigt werden. In der Regel haben klassische Konzerte damit keine Probleme, anders sieht es jedoch bei Heavy-Metal- oder Rockkonzerten aus. Auch Kabarett-, Variete- und Zirkusshows sind erlaubt. Bei privaten Feiern gilt das Tanzverbot nicht, da es sich dabei nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Bei Unsicherheiten sollte man jedoch lieber beim örtlichen Kreisverwaltungsreferat nachfragen.

Religionskritiker wollen sich gegen Tanzverbot wehren

Religionskritiker:innen versuchen immer wieder, sich gegen das Tanzverbot zu wehren. Zuletzt scheiterte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) im März 2025 vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die entsprechende Klage einen Tag nach der mündlichen Verhandlung ab. Die schriftliche Begründung für die Entscheidung des Gerichts lag zunächst nicht vor.

Die Kläger können gegen das Urteil aber demnach Rechtsmittel einlegen - in diesem Fall Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die einmonatige Frist für den Antrag auf Zulassung beginnt laut Gericht erst, wenn die schriftliche Begründung der Entscheidung vorliegt. Die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. "Das haben wir auf jeden Fall vor. Was geht, machen wir."

  • Verwendete Quellen:
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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