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Rechtsextremismus

Thüringen: Mehrere AfD-Mitglieder in den Reihen der Polizei

  • Veröffentlicht: 13.07.2023
  • 17:39 Uhr
  • Emre Bölükbasi
Laut dem Thüringer Verfassungsschutz sind unter den Bediensteten der Landespolizei mehrere AfD-Mitglieder - obwohl die Partei in dem Bundesland als rechtsextrem eingestuft wird.
Laut dem Thüringer Verfassungsschutz sind unter den Bediensteten der Landespolizei mehrere AfD-Mitglieder - obwohl die Partei in dem Bundesland als rechtsextrem eingestuft wird.© Bodo Schackow/dpa

Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextreme Partei eingestuft. Trotzdem sind laut dem Innenministerium auch in den Reihen der Landespolizei AfD-Mitglieder.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als "erwiesen rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt" eingestuft.

  • Dennoch sind laut der Landesregierung auch in den Reihen der Polizei AfD-Mitglieder.

  • Ihre Zahl liegt demnach "im hohen einstelligen Bereich".

Obwohl der Thüringer Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als erwiesen rechtsextreme Partei einstuft, sind mehrere AfD-Mitglieder in den Reihen der Landespolizei aktiv. Das geht aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss hervor, wie die Deutsche Presse-Agentur dpa am Donnerstag (13. Juli) berichtete.

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Verfassungsschutz: Mehr als 10.000 AfD-Mitglieder haben Extremismus-Potenzial

Die Zahl der AfD-Mitglieder unter den Polizeibeamten liege laut Verfassungsschutz dabei "im hohen einstelligen Bereich", so das Ministerium. Die Behörde wies indes darauf hin, dass Parteimitgliedschaften von Beamten oder Tarifbeschäftigten der Polizei nicht im Zuge der allgemeinen Personalverwaltung erfasst würden.

Unklar ist, ob die AfD-Mitglieder in der Thüringer Polizei allesamt Mitglieder des AfD-Landesverbandes sind oder auch Personen von anderen Landesverbänden in der Statistik berücksichtigt werden.

Zur Zahl der AfD-Mitglieder im Thüringer Verfassungsschutz hingegen liegen laut der Landesregierung keine Informationen vor. Gleiches gilt für die Frage, ob AfD-Mitglieder in den Polizeibehörden anderer Bundesländer beziehungsweise des Bundes oder in den Nachrichtendiensten der Länder tätig sind.

AfD-Politiker im BND

Hintergrund für die Anfrage ist nach Angaben von König-Preuss ein "Kontraste"-Beitrag. Das ARD-Magazin berichtete im März, dass das Thüringer AfD-Mitglied Björn Hornschu für den Bundesnachrichtendienst (BND) tätig gewesen sei. Demnach soll der Mann auch bei verschiedenen Wahlen für die Partei angetreten sein. Der BND hat gegen den Mann inzwischen ein Hausverbot erteilt.

"Für Rechtsextremisten ist im BND kein Platz", stellte der Präsident des BND, Bruno Kahl, nach Bekanntwerden dieses Falls gegenüber dem Magazin klar. Der BND müsse noch besser darin werden, Rechtsextremisten zu entdecken. "Die aktuellen Fälle sind natürlich Anlass, dass wir jetzt auch selbstkritisch und sehr gewissenhaft noch mal hinschauen, was wir gegebenenfalls in unserem System der Eigensicherung verbessern können." Die Treue von Bewerbern und Mitarbeitern zur freiheitlich demokratischen Grundordnung würden detailliert geprüft, versicherte er.

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Entfernung von AfD-Mitgliedern wird im Einzelfall betrachtet

In der Antwort an König-Preuss macht das Thüringer Innenministerium deutlich, dass es jedenfalls aus seiner Sicht alles andere als einfach ist, AfD-Mitglieder aus dem Landesdienst zu entfernen - und das, obwohl der Thüringer AfD-Landesverband seit 2021 vom Verfassungsschutz als "erwiesen rechtsextremes Beobachtungsobjekt" geführt wird. Es müsse stets im Einzelfall zu untersuchen, ob jemand im Landesverband der Thüringer AfD aktiv und gleichzeitig für Sicherheitsbehörden arbeiten könne.

"Nach der Einstufung des Landesverbandes der AfD erfolgte für alle Mitarbeiter eine Belehrung über die bestehende Verfassungstreuepflicht." Dabei seien die Bediensteten der Sicherheitsbehörden auch darüber belehrt worden, "dass Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue im Rahmen von einzelfallbezogenen disziplinar- und arbeitsrechtlichen Verfahren zu prüfen sind."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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