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Staatsanwalt ermittelt

Tierquälerei im Allgäu? Soko Tierschutz macht verstörende Aufnahmen in Schweinemast-Betrieb

  • Veröffentlicht: 22.07.2025
  • 17:15 Uhr
  • dpa
In einem Allgäuer Mastbetrieb soll es zu Verstößen gegen das Tierwohl gekommen sein.
In einem Allgäuer Mastbetrieb soll es zu Verstößen gegen das Tierwohl gekommen sein. © Friso Gentsch/dpa

Heimlich gedrehte Aufnahmen von Soko Tierschutz zeigen erschreckende Zustände in einem Schweinestall im Allgäu. Die Bilder haben eine Strafanzeige und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgelöst. Was die Tierrechtsorganisation dokumentiert hat.

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Inhalt

  • Kranke und verletzte Tiere
  • Betreiber kommt Auflagen nach

Ein Schweinemastbetrieb im Unterallgäu steht im Verdacht, gravierende Verstöße gegen das Tierwohl begangen zu haben. Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Memmingen gestellt.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang, machte aber unter Berufung auf laufende Ermittlungen keine Angaben zur Art der Vorwürfe. Der Betreiber der Schweinemastanlage wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

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Kranke und verletzte Tiere

Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz, die heimlich Aufnahmen in dem Mastbetrieb gefertigt hatte. Auf ihrer Webseite zeigt die Organisationen teils schockierende Bilder von verschmutzten Stallungen sowie kranker und verletzter Tiere. Die Strafanzeige der KBLV bezieht sich auf einen Fall eines lahmenden Tieres, das offenbar nicht behandelt und auch nicht getötet wurde.

Im Rahmen der Kontrolle seien "bauliche sowie veterinärfachliche Feststellungen im Bereich des Tierschutzes und Tierwohls getroffen" worden, sagte ein KBLV-Sprecher. "Unsere Kontrolleure haben vor Ort mündliche Anordnungen zur Sicherung der Einhaltung der Tierschutzvorgaben erlassen", sagte er. Diese Anordnungen habe die KBLV umgehend mit einem zwangsgeldbewehrten schriftlichen Anordnungsbescheid bestätigt und ergänzt.

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Betreiber kommt Auflagen nach

Der Bescheid enthalte verschiedene Auflagen zur Verbesserung des Tierwohls, die der Betrieb zu erfüllen habe. "Den getroffenen Anordnungen kam beziehungsweise kommt der Betreiber innerhalb der gesetzten Fristen sowie fortlaufend nach", heißt es von der Kontrollbehörde weiter.

Die Anlage im Allgäu besteht aus drei Mastanlagen, die Ende vergangenen Jahres zu einer Anlage zusammengefasst wurden. Dort stehen rund 3.000 Schweine. Zu dem Betrieb gehört auch eine Biogasanlage. Bereits bei einer ersten Regelkontrolle im Februar 2025 seien Mängel festgestellt worden, unter anderem den baulichen Zustand betreffend. Diese seien nachweislich abgestellt worden.

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