Leipzig
Urteil gefällt: "Gehwegparken" künftig eingeschränkt
- Veröffentlicht: 07.06.2024
- 05:28 Uhr
- Sophia Huber
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Parken auf dem Bordstein soll nun schwieriger werden.
Das Wichtigste in Kürze
Fünf Eigentümer:innen aus Bremen hatten gegen die Stadt wegen unerlaubtem "aufgesetztem Parken" auf Gehwegen geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner:innen von nun an gegen das Zuparken von Gehwegen vorgehen können.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt eine Sicherstellung von Parkplätzen und die Stärkung von Alternativen.
Urteil gegen rechtswidriges Parken
In vielen Städten steht rechtswidriges Gehwegparken auf der Tagesordnung. Damit hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst und eine Entscheidung gefällt: Unter bestimmten Voraussetzungen können Anwohner:innen von nun an gegen das Zuparken von Gehwegen vorgehen. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt dieses Ergebnis.
Der Verband sieht im Einschränken des Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen die Schaffung von Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter sowie für Bewohner:innen und Verkehrsteilnehmer:innen.
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Einschreiten auf Verlangen der Anwohner:innen
Konkret bedeutet das, dass Anwohner:innen von Straßenverkehrsbehörden fordern können, Maßnahmen gegen parkende Autos auf Gehwegen zu setzen. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür. Es handelt sich demnach um eine räumliche Begrenzung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt nun eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für Kommunen, um die Nutzung des öffentlichen Raums besser zu regeln. Dies beinhaltet neben der Sicherstellung von Parkplätzen auch die Stärkung von Alternativen etwa für Radfahrer sowie den Fußgängerverkehr und öffentlichen Nahverkehr.
Fünf Bremer:innen hatten geklagt
Geklagt hatten fünf Eigentümer:innen aus Bremen. Seit Jahren wird hier bereits über das Parken auf dem Bürgersteig diskutiert, der entsprechende Antrag wurde bisher jedoch abgelehnt. Sofern keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt, war aufgesetztes Parken zwar verboten, aber verbreitet und von den Behörden geduldet.
Nun soll das Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde möglich sein, um entsprechende Maßnahmen zu setzen. Zwar könnte die Behörde darüber frei entscheiden, dürfte aber nicht gänzlich tatenlos bleiben und muss somit zwingend gegen die Falschparkenden vorgehen, wie das Bundesverwaltungsgericht bestätigte.
- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa