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Prozess

Urteil in München gefallen: Wirecard-Vorstände zu Schadenersatz verurteilt

  • Aktualisiert: 05.09.2024
  • 10:52 Uhr
  • dpa
Im Prozess um Schadenersatz durch ehemalige Manager und Aufsichtsräte von Wirecard gibt es eine Entscheidung. (Archivbild)
Im Prozess um Schadenersatz durch ehemalige Manager und Aufsichtsräte von Wirecard gibt es eine Entscheidung. (Archivbild)© Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

Der Insolvenzverwalter von Wirecard will mit seiner Klage Geld für die Gläubiger des Ex-Dax-Konzerns sichern. Das Landgericht München hat nun ein Urteil gefällt. Der Streit könnte aber weitergehen.

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Das Landgericht München hat drei ehemalige Vorstände von Wirecard zur Zahlung von insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen verurteilt. Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben und deswegen für den entstandenen Schaden haften müssen.

Im Video: Verhandlung im Bunker - Massive Sicherheitsvorkehrungen bei Wirecard-Prozess

Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird. (Az.: 5 HK O 17452/21).

Ex-Aufsichtsratschef soll laut Urteil nicht zahlen

Mit einem Teil der Klage scheiterte Jaffé allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen. Zwar attestierte Krenek auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das führt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung. Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten. 

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Bei den drei Vorständen sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, dass sie hätte misstrauisch werden müssen.

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