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Landgericht Halle

Björn Höcke: Thüringer AfD-Chef muss wegen NS-Vokabular vor Gericht

  • Aktualisiert: 14.09.2023
  • 09:45 Uhr
  • Teresa Gunsch
Der Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke spricht auf dem Schlossplatz in Oranienburg.
Der Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke spricht auf dem Schlossplatz in Oranienburg.© Britta Pedersen/dpa

Das Landgericht Halle hat offiziell das Verfahren gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfveranstaltung vor mehr als zwei Jahren Nazi-Vokabular verwendet zu haben. Dies ist nicht das erste Mal, dass gegen Höcke ermittelt wird.

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Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Björn Höcke muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Das Landgericht Halle hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bekannt gab.

Der Vorwurf bezieht sich auf eine Rede, die Höcke Ende Mai 2021 in Merseburg, Sachsen-Anhalt, gehalten haben soll. In dieser Rede soll er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Dem Vorwurf zufolge war Höcke darüber informiert, dass der letzte Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" eine verbotene Losung darstellte.

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Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen

Die Kammer des Landgerichts folgte dieser Auffassung und hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, wie der Gerichtssprecher mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In seiner Einlassung zu diesem Vorwurf hatte Höcke die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung bestritten, wie die Strafverfolger damals mitteilten.

Erst vor kurzem hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags den Weg für eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen Höcke freigegeben. Alle anwesenden Parlamentarier, bis auf die drei AfD-Abgeordneten, hatten der erneuten Aufhebung von Höckes Immunität zugestimmt. Der Politiker äußerte sich auf der Plattform X (ehemals Twitter) und behauptete, seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Er sprach von einer "Justizkeule gegen Dissidenten". Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag im sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.

:newstime
  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Dieser Beitrag wurde zum Teil mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
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