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Testament wirksam

Zoff um Millionen-Erbe von Brauerei-Familie: Carl Clemens Veltins scheitert vor Gericht

  • Aktualisiert: 05.06.2025
  • 15:08 Uhr
  • dpa
Carl Clemens Veltins (Bild) hatte darauf gepocht, dass das Testament seiner Mutter unwirksam gewesen sei. Das Gericht sah es anders.
Carl Clemens Veltins (Bild) hatte darauf gepocht, dass das Testament seiner Mutter unwirksam gewesen sei. Das Gericht sah es anders.© Alex Talash/dpa

In ihrem Testament schloss sie den Sohn aus - das Millionenerbe der langjährigen Brauerei-Chefin ging an allein seine Schwestern. Zu Recht, sagt nun ein Gericht. Ein Pflichtteilsanspruch sei verjährt.

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Im jahrelangen Erbschaftsstreit um das Millionenerbe der Brauerei-Familie Veltins geht der jüngste Bruder weiterhin leer aus. Das Landgericht Arnsberg wies am Donnerstag (5. Juni) die Klage des heute 63-jährigen Carl Clemens Veltins gegen seine Schwestern als unbegründet zurück.

Das von Carl Clemens Veltins infrage gestellte Testament seiner 1994 gestorbenen Mutter sei wirksam, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch die Enterbung eines Kindes sei zu respektieren, führte sie aus. Im Übrigen seien Ansprüche auf einen Pflichtanteil, die er geltend machen wollte, verjährt.

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Erfolgreiche Brauerei bis heute in Familienbesitz

Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 30 Millionen Euro. Der heute 63-Jährige hatte vor Gericht eine angemessene Beteiligung am Erbe der Mutter und langjährigen Firmenchefin verlangt. 

Kurz nach seinem 18. Geburtstag hatte Carl Clemens Veltins nach eigener Darstellung schriftlich auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet. Vor Gericht wandte er ein, die Tragweite seiner Unterschrift sei ihm damals gar nicht klar gewesen. Nach einer durchzechten Nacht habe ihn seine Mutter überrumpelt. "Ich wusste gar nichts. Ich schwör's", sagte er vor dem Landgericht. 

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Sohn stellt Testament der Mutter in Frage

Carl Clemens Veltins hatte zudem argumentiert, das Testament, in dem seine Mutter die beiden Schwestern bedachte, den jüngsten Sohn aber enterbte, sei unwirksam, weil sie durch Krankheit und Wesensveränderung bereits nicht mehr testierfähig war. Den Beweis dafür habe er allerdings nicht erbringen können, so das Gericht. So hatten die Beklagten vorgebracht, ihre Mutter habe noch bis kurz vor ihrem Tod die Brauereigeschäfte geführt.

Beklagte waren die Schwestern des Klägers, eine davon die jetzige Brauerei-Inhaberin. Susanne Veltins führt das Unternehmen gemeinsam mit ihrem Neffen Fabian Veltins - es ist damit in sechster Generation in Familienbesitz. Am Donnerstag blieben sie der Verhandlung fern.

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Veltins unter Top-Biermarken in Deutschland

In der Rangliste des Branchenmagazins "Inside" der am meisten getrunkenen Biermarken in Deutschland steht Veltins auf dem dritten Platz nach Krombacher und Bitburger. Der Umsatz der mehr als 700 Mitarbeiter:innen zählenden Brauerei im Hochsauerlandkreis stieg um 4,1 Prozent auf 459 Millionen Euro.

Es handele sich "ausschließlich um eine Rechtsstreitigkeit, die Angehörige der Familie betrifft", hieß es vom Unternehmen auf Anfrage. Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Brauereigeschäfte gebe es daher nicht. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ist möglich.

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:newstime vom 6. Juni 2025 | 19:45
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  • Ab 12