Rentenanstieg
Zum 1. Juli: Renten steigen um 4,57 Prozent
- Veröffentlicht: 19.03.2024
- 11:39 Uhr
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Ein Novum: Erstmals soll der Rentenanstieg dabei in den alten und neuen Ländern auf demselben Niveau erfolgen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent.
Der Rentenanstieg liegt nun im dritten Jahr in Folge bei über vier Prozent.
Erstmals steigen die Renten in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen.
Die Renten in Deutschland werden zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigen. Die Rentenanpassung beruhe auf den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung, teilte das Bundessozialministerium am Dienstag (19. März) in Berlin mit. Eine Rente von 1.000 Euro soll damit künftig um 45,70 Euro pro Monat steigen.
Der Anstieg bringt auch ein Novum mit sich: Die Renten steigen in Ost- und Westdeutschland erstmals gleichermaßen. Die Rentenanpassung liege damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent, betonte das Sozialministerium. In den neuen Ländern habe der Rentenwert Ost aufgrund höherer Lohnsteigerung bereits vergangenes Jahr den West-Wert erreicht.
Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert.
Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigte sich erfreut über den Rentenanstieg. Er sprach von einer "guten Nachricht" für Rentner:innen. "Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse" machten den Anstieg möglich. Die Rentenanpassung liege deutlich über der Inflationsrate. Mit Blick auf den gleichermaßen hohen Anstieg in Ost und West sprach er von einem Meilenstein. "Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert."
Heil verwies auf die Rentenpläne der Koalition. Mit dem Rentenpaket stabilisiere die Regierung die gesetzliche Rente dauerhaft, gleichzeitig entlaste sie mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler:innen.
Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Zudem wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
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- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa