Anzeige
Neue Regelung für Familien und Alleinerziehende

Ab April 2025: Das ändert sich jetzt beim Elterngeld

  • Aktualisiert: 01.04.2025
  • 09:02 Uhr
  • Kira Born
Wegen einer Anpassung der Einkommensgrenze beim Elterngeld könnten fast 20.000 Familien gibt es ab April kein Elterngeld mehr erhalten.  (Symbolbild)
Wegen einer Anpassung der Einkommensgrenze beim Elterngeld könnten fast 20.000 Familien gibt es ab April kein Elterngeld mehr erhalten.  (Symbolbild)© Monika Skolimowska/dpa

Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld ändern sich erneut und treffen besonders Familien mit höheren Einkommen.

Anzeige

Inhalt

Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld erneut. Paare und Alleinerziehende dürfen nun maximal 175.000 Euro zu versteuernde Einkommen pro Jahr haben, um weiterhin Anspruch auf Elterngeld zu haben.

Diese Änderung betrifft alle Geburten ab April 2025 und zielt darauf ab, die staatlichen Ausgaben zu reduzieren.

Anzeige
Anzeige
Donald Trump, Wladimir Putin, Olaf Scholz

Immer frisch, immer aktuell! News aus Deutschland und der Welt

KOSTENLOS auf Joyn: Die neuesten Videos zu News und Hintergründen jetzt streamen!

Die neue Regelung folgt auf eine erste Absenkung der Einkommensgrenze auf 200.000 Euro, die bereits am 1. April 2024 in Kraft trat.

Zuvor lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Diese gilt immer noch für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 zu Welt kommen, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Wer kann Elterngeld beziehen?

Neben dem Heruntersetzen der Einkommensgrenze für Familien und Alleinerziehende wurde das Elterngeld schon im April 2024 grundlegend reformiert. Die größte Änderung: "Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich", so das Ministerium.

Trotzdem steht Eltern, die sich gemeinschaftlich eine Betreuung ihres Kindes beteiligen, und unter die Einkommensgrenze fallen, für die ersten 14 Lebensmonate Basiselterngeld zu. Diese 14 Monate können Sie untereinander frei aufteilen. Ein Eltern- oder Erziehungsteil kann das mindestens zwei bis höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.

Anzeige
Anzeige

Danach können Erziehende auf das ElterngeldPlus zurückgreifen, die helfen sollen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Auch steht Familien der Partnerschaftsbonus zu, wenn zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit gearbeitet wird. Dann können Eltern "bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten", so das Familienministerium.

Warum wird das Elterngeld für manche Familien gestrichen?

Die schrittweise Absenkung der Einkommensgrenze ist Teil der Sparmaßnahmen der Bundesregierung, um den Haushalt zu entlasten, wie das BMFSFJ Ende März bekannt gibt. Das Elterngeld "ist der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesfamilienministeriums", hieß es schon in der letzten Absenkung der Einkommensgrenze.

Durch diese Änderungen haben weniger Eltern Anspruch auf Elterngeld, was zu erheblichen Einsparungen führen soll, wie es von Seiten des Ministeriums heißt.

Anzeige
Anzeige
Koalitionsverhandlungen von Union und SPD
News

Steuern, Rente, Kindergeld, Miete

Koalitionsverhandlungen: Hier geht es um Ihr Geld

Die Koalitionsverhandlungen drehen sich um zentrale finanzielle Fragen für Bürger:innen: Steuerentlastungen für Pendler, höhere Rentenbeiträge und mögliche Kindergeld-Boni stehen zur Debatte - allerdings ist noch vieles unklar.

  • 31.03.2025
  • 04:31 Uhr

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) schätzt, sind bis zu 20.000 Paare und Familien vor der Herabsetzung der Einkommensgrenze für das Elterngeld betroffen sind. Diese könnte laut der Prognose des MDR auf 30.000 Paare im kommenden Jahr steigen. Die Einsparungen schätzen sie dabei auf rund 150 Millionen Euro jährlich, die das Bundesfamilienministerium mehr in der Kasse hat.

Paralleler Bezug von Zuschüssen für Erziehende eingeschränkt

Neben der Absenkung der Einkommensgrenze gibt es auch Änderungen beim parallelen Bezug von Elterngeld. Ab dem 1. April 2025 können Eltern nur noch einen Monat lang gleichzeitig Elterngeld beziehen, und das auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Diese Regelung soll sicherstellen, dass das Elterngeld gezielter und effizienter eingesetzt wird.

Bisher war es möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld bezogen, was insbesondere in den ersten Monaten nach der Geburt eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellte.

Die neue Regelung könnte jedoch dazu führen, dass Eltern ihre Arbeitszeiten und Betreuungsmodelle neu überdenken müssen, um den Verlust des parallelen Elterngeldbezugs auszugleichen. Dies könnte vorwiegend für Familien mit mehreren Kindern oder einem hohen Einkommen, wie Akademiker-Familien, eine zusätzliche Herausforderung darstellen.

Anzeige

Ausnahmeregelungen beim Elterngeld: Unterstützung für besondere Fälle

Trotz der allgemeinen Einschränkungen beim Elterngeld gibt es weiterhin Unterstützung für besondere Fälle. Eltern von Mehrlingen, Frühchen oder Kindern mit Behinderungen können weiterhin gleichzeitig Elterngeld beziehen, um ihre besondere Belastungssituation abzufedern, so das Ministerium schon im April 2024. Diese Ausnahmeregelungen sollen sicherstellen, dass Familien in besonders herausfordernden Situationen weiterhin die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten.

Darüber hinaus bleiben die Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld unverändert. Das Basiselterngeld beträgt weiterhin 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 1.800 Euro pro Monat. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen, eine grundlegende finanzielle Absicherung nach der Geburt eines Kindes haben.

  • Verwendete Quellen:
  • Bundesregierung: "Die neuen Regelungen beim Elterngeld"
  • BMFSFJ: "Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024"
Alle :newstime-Sendungen finden Sie jederzeit kostenlos auf Joyn
:newstime vom 2. April 2025 | 08:25
Episode

:newstime vom 2. April 2025 | 08:25

  • 04:44 Min
  • Ab 12