Urteil noch nicht endgültig
AfD-Schiedsgericht billigt Parteiausschluss von Nicolaus Fest
- Veröffentlicht: 06.03.2024
- 17:07 Uhr
- Stefan Kendzia
Vor einem Jahr hatte die AfD bei ihrem Schiedsgericht beantragt, ihren Berliner Europa-Abgeordneten Nicolaus Fest aus der Partei auszuschließen. Er soll die Zahlung von Mandatsträgerabgaben verweigert haben.
Gegen Nicolaus Fest, AfD Europa-Abgeordneter, ist ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gesprochen worden: Ein Schiedsgericht billigte den Ausschluss Fests. Der aber will sich wehren.
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Rauswurf aufgrund von Zahlungsverweigerung
Die Parteispitze der AfD geht seit einem Jahr gegen ein Parteimitglied vor: Der Berliner Europa-Abgeordnete Nicolaus Fest soll seit Juli 2022 Mandatsträgerabgaben nicht gezahlt haben - daher wolle man ihn aus der Partei ausschließen. Ein Schiedsgericht der AfD hat dies nun gebilligt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das kann auch noch dauern. Denn Fest will sich dagegen wehren, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Fest will laut "Welt", die zuerst über die Entscheidung berichtet hatte, einen Antrag auf Überprüfung beim AfD-Bundesschiedsgericht einreichen.
Die Zahlungsverweigerung seiner Beiträge, die Fest laut Parteisatzung aber zu leisten hatte, begründete er im Januar 2023 mit einem Leak aus einer internen Chatgruppe der AfD-Delegation im Europaparlament. In dieser habe er sich angeblich obszön über den damaligen EU-Parlamentspräsidenten David Sassoli geäußert. Genau das sei an die Medien "durchgestochen" worden. Er spricht von einer "Intrige" gegen ihn, die ihn dazu veranlasste, die Zahlungen einzustellen. In diesem Zusammenhang erhob er Vorwürfe gegen die beiden Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl im Juni, Maximilian Krah.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa