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Unionspolitiker scheitert in Karlsruhe

Eilantrag abgewiesen: Klimaschutzgesetz-Abstimmung kommt

  • Veröffentlicht: 26.04.2024
  • 02:52 Uhr
  • Franziska Hursach
Mit einem Eilantrag wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann verhindern, dass der Bundestag am Freitag über das neue Klimaschutzgesetz abstimmt.
Mit einem Eilantrag wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann verhindern, dass der Bundestag am Freitag über das neue Klimaschutzgesetz abstimmt.© Uli Deck/dpa

Zu schnell und zu kurzfristig: Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wollte verhindern, dass sich der Bundestag bereits am Freitag mit dem Klimaschutzgesetz befasst. Sein Eilantrag auf Verschiebung scheiterte jedoch beim Bundesverfassungsgericht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag kann wie geplant am Freitag (26. April) über das Klimaschutzgesetz der Ampel abstimmen.

  • Das Verfassungsgericht wies den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann ab, der die Abstimmung verhindern wollte.

  • Im vergangenen Jahr hatte Heilmann per Eilantrag mehr Beratungszeit im Bundestag zum Heizungsgesetz durchgesetzt.

Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant am Freitag (26. April) vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab.  Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.

Am Mittwoch (24. April) hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann einen Eilantrag eingereicht, mit dem er die Abstimmung im Bundestag verhindern wollte. Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren.

Heilmann sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt

Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Bundestagsabgeordneter verletzt worden. Auch begründete er den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer "extrem verkürzten Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes.

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Klimaschutzgesetz: Das ist geplant

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher ist die Regel: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.

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Mit der Reform jedoch soll die Einhaltung der Klimaziele in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend kontrolliert werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Heilmann: "Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als beim Heizungsgesetz"

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet.

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"Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender, als sie beim Heizungsgesetz waren", hatte Heilmann nun erklärt. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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