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Spitz auf Sammelkarten

Frankreich: Empfindliche Haftstrafen für Raub von Pokémon-Karten

  • Veröffentlicht: 02.02.2024
  • 12:12 Uhr
  • Stefan Kendzia
Das Rauben von 100.000 Pokémon-Karten brachte den Tätern in Frankreich bis zu zwei Jahre Gefängnis ein. (Symbolbild)
Das Rauben von 100.000 Pokémon-Karten brachte den Tätern in Frankreich bis zu zwei Jahre Gefängnis ein. (Symbolbild)© via REUTERS

In Frankreich hat der Raub von 100.000 Pokémon-Sammelkarten zu empfindlichen Haftstrafen für die Täter geführt. Bis zu zwei Jahre müssen die Räuber hinter Gittern - das Opfer musste sich in psychologische Behandlung begeben.

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Sagenhafte 100.000 Pokémon-Karten im Wert von rund 100.000 Euro haben zwei Räuber in Frankreich erbeutet. Dabei sind die Täter äußerst gewaltsam vorgegangen - der Sammler wurde schwer traumatisiert.

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15 Müllsäcke mit einem 100.000 Euro schweren Inhalt

Wer hätte gedacht, dass die Pokémons nach wie vor wie ein Magnet wirken? Ein Sammler in Frankreich wurde durch ein Räuber-Paar seiner riesigen Karten-Sammlung der putzigen Fantasiewesen beraubt. Nachdem ein 21-Jähriger und sein 32-jähriger Komplize in das Haus des Sammlers eingedrungen waren, sollen sie den überraschten Mann verprügelt und dann die Herausgabe der Sammelkarten erzwungen haben. Rund 15 Müllsäcke prall gefüllt mit 100.000 Pokémon-Karten im Wert von rund 100.000 Euro sollten es am Ende werden.  Eine Sammlung, für die das 31-jährige Opfer laut "Spiegel" etwa zehn Jahre alles investiert hatte: Sammelleidenschaft und das gesamte Geld, das der Mann verdient hatte. "Es gibt nur wenige Leidenschaftliche mit Sammlungen wie meiner", so das Opfer.

Die Täter selbst sind für ihr Vergehen unterschiedlich verurteilt worden: Dem 21-jährigen Haupttäter wurden zwei Jahre aufgebrummt, der 32-jährige Mittäter erhielt ein Jahr Gefängnis und ein weiteres Jahr Bewährung. Ein weiterer Mann, der Bruder eines der Täter, beteiligte sich als Hehler, indem er die Beute verkauft haben soll. Er erhielt für sein Mitwirken acht Monate Haft auf Bewährung. Die Täter selbst bereuen ihre "unüberlegte Tat" nach "zwei oder drei Gläsern" Alkohol. Der Bestohlene soll sich seit der Tat in psychologischer Behandlung befinden.

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